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L.C. Garden 3er Sofa Barcelona Polyrattan-Geflecht grau mix, Sitzkissen anthrazi

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eBay-Artikelnr.:324491691275
Zuletzt aktualisiert am 13. Jul. 2023 16:34:14 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
LC Garden
Herstellernummer
148278 Barcelona
EAN
0634480555776
Anzahl der Sitzplätze
Bis 3
Produktart
Gartensofa
Farbe
Grau
Material
Aluminium, Polyester, Polyrattan
Besonderheiten
Klappbar, Mit Rückenlehne
Set enthält
Kissen/Polster
Höhe
108 cm
Breite
210 cm
Länge
90 cm
Modell
Barcelona
Gewicht
44,3 kg
Innen-/Außenbereich
Innen- & Außenbereich

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

MÖBEL GRAF Vertriebs-gesellschaft mbH
Andreas Graf
Heidenauer Str. 107
01796 Pirna
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT060064105394
:liaM-Eed.farg-lebeom@ecremmoce
Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
USt-IdNr.:
  • DE 287433142
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Bitte beachten Sie, dass die Muster AGB nach den Gepflogenheiten der Branche unter Berücksichtigung der
Mitgliederinteressen und Mitgliederwünsche erstellt wurden. Eine Gewähr dafür, dass alle Klauseln dieser AGB
rechtlich wirksam vereinbart werden können, wird nicht übernommen.Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand März 2018 Seite 2 von 6
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsschluss
(1) Der Käufer ist an seine Bestellung (Vertragsangebot) bei Waren die nicht vorrätig sind
und die vom Verkäufer bestellt werden müssen 3 Wochen gebunden.
(2) Bei vorrätigen Waren, die der Käufer finanzieren möchte, ist er aufgrund der notwendigen Bonitätsprüfung durch den Verkäufer 1 Woche an seine Bestellung (Vertragsangebot) gebunden.
(3) Mit Ablauf der Fristen nach (1) und (2) kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
(4) Abweichend von vorstehender Ziffer (3) gilt der Vertrag auch dann als geschlossen,
wenn er beiderseits unterschrieben wird oder der Verkäufer schriftlich die Annahme der
Bestellung (des Vertragsangebotes) erklärt oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf
den Kaufpreis annimmt.
(5) Für Online-, Teilzahlungsgeschäfte, Geschäfte außerhalb von Geschäftsräumen des
Verkäufers und finanzierte Käufe gelten gesonderte Regelungen, insbesondere bezüglich des Widerrufs- und Warenrückgaberechtes des Käufers.
II. Vertragsinhalt
Grundlage des Vertrages sind die in der unterzeichneten Bestellung festgelegten Vereinbarungen. Ergänzend gelten die nachstehenden Bedingungen.
III. Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese
nicht gesondert ausgewiesen ist.
(2) Soweit Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis
• Bei Verträgen ohne Montageverpflichtung des Verkäufers bei kompletter Übergabe der bestellten Waren und
• Bei Verträgen mit Montage-/Aufstellverpflichtung des Verkäufers
nach Abnahme der Montage-/Aufstellungsleistungen
zur Zahlung fällig. Etwaige dem Käufer gesetzlich oder vertraglich zustehende Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrechte bleiben von der vorbenannten Regelung unberührt.
(3) Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug und leistet er auch keine Zahlung, nachdem ihm
der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, oder verweigert der Käufer die
Zahlung der bestellten Ware ernsthaft und endgültig, obwohl ihm kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht, ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz fordern, der auch die Wertminderung nach Ziffer XI
dieser Bedingungen beinhaltet.
IV. Lieferung / Lieferfristen
(1) Ist „Frei-Haus-Lieferung“ vereinbart, so erfolgt die kostenfreie Lieferung im Umkreis von
30 km vom Sitz des Verkäufers bis zum 2. Obergeschoss.
Wohnt der Kunde weiter als 30 km vom Sitz des Verkäufers entfernt und/oder liegt seine Wohnung über dem 2. Obergeschoss ist der Verkäufer berechtigt, die Mehrkosten
dem Käufer wie folgt in Rechnung zu stellen:
• Für jeden über 30 km vom Sitz des Verkäufers hinausgehenden und begonnenen Kilometer: € 2,00 (netto) zzgl. der gesetzlich jeweils geltenden MehrwertSteuer
• Für jedes über dem 2. Obergeschoss liegendem Stockwerk:
€ 50,00 (netto) zzgl. der gesetzlich jeweils geltenden MehrwertsteuerAllgemeine Geschäftsbedingungen, Stand März 2018 Seite 3 von 6
(2) Ein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke besteht nicht, es sei denn, bei Vertragsabschluss wurde ausdrücklich eine derartige Vereinbarung getroffen.
(3) Unverbindlich genannte Lieferfristen und Liefertermine gelten, soweit ausdrücklich
nichts anderes vereinbart ist, auch nur annähernd. Dies bedeutet, dass ein Anspruch
auf Lieferung erst 30 Kalendertage nach dem als unverbindlich bezeichneten Lieferungstermin besteht.
(4) Mit vom Käufer nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen
verlieren auch fest vereinbarte Liefertermine die Verbindlichkeit, wenn diese Änderungen oder Umstellungen dazu führen, dass weitere Waren bestellt oder hergestellt oder
bereits bestellte Waren beim Hersteller umgebaut werden müssen. In diesen Fällen
sind die Liefertermine neu zu vereinbaren, wobei die neue Lieferfrist der ursprünglich
vereinbarten Lieferfrist entspricht.
(5) Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend bei vom Verkäufer nicht zu vertretenden
Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder dem seiner Vorlieferanten, insbesondere
bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie in Fällen höherer Gewalt, die
auf unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignissen beruhen, um die Dauer der
tatsächlichen Störung des Geschäftsbetriebes. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über den Eintritt und die Beendigung solcher Störungen zu informieren.
(6) Im Falle der Überschreitung eines unverbindlich vereinbarten Liefertermins ist der Käufer zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadensersatz statt Leistung nur berechtigt,
wenn er nach Ablauf einer angemessenen Frist, die bei Küchen vier Wochen beträgt,
deren Lauf nach dem Ablauf der unverbindlich vereinbarten Frist bzw. nach Ablauf der
entsprechend den vorstehenden Absätzen verlängerten unverbindlichen Lieferfrist beginnt, die Lieferung anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer weiteren zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens beim Verkäufer an
den Käufer erfolgt. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer die Leistung/Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert. Der Anspruch des Käufers auf Geltendmachung eines entstandenen Verzugsschadens sowie auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bleibt hiervon unberührt.
(7) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie im Interesse des Käufers liegen und ihm zumutbar sind. Der Verkäufer wird dem Käufer seine Absicht zu Teillieferungen vorher
mitteilen, damit der Käufer die Möglichkeit hat, die Gründe, die gegen die Zumutbarkeit
der Teillieferung sprechen, dem Verkäufer mitzuteilen. Etwaige durch die Teillieferung
resultierenden Versandkosten und sonstige Kosten auf Seiten des Verkäufers gehen zu
seinen Lasten und sind nicht vom Kunden zutragen. Erfüllt der Verkäufer nach Teillieferungen die Restleistung trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung durch den
Käufer nicht, kann der Käufer Schadensersatz statt Erfüllung der ganzen Leistung nur
verlangen, oder vom gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat; im Übrigen gilt die Regelung nach Absatz (6).
(8) Wird die Lieferung dadurch unmöglich, dass die Vorlieferanten den Verkäufer ohne
dessen Verschulden nicht beliefern, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Gründe, die zu einer Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten erst nach
Vertragsschluss mit dem Käufer eingetreten sind, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
mit dem Käufer nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer nachweist, sich in zumutbarer Weise vergeblich um eine Ersatzbeschaffung bemüht zu haben. Über diese Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Etwaige bereits
geleistete Zahlungen des Käufers werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende
gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.
Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung und zum Aufwendungsersatz unberührt.
V. Abnahme / Abnahmeverzug
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die zum vereinbarten Übergabetermin gelieferte Ware zu
übernehmen/abzunehmen, wenn kein Grund vorliegt, der die Nichtübernahme/Nichtabnahme rechtfertigt.
(2) Nimmt der Käufer die bestellte Ware ohne rechtfertigenden Grund zum vereinbarten
Übergabe-/Abnahmetermintermin nicht ab, obwohl der Verkäufer ihm die vertraglich geschuldete Ware tatsächlich angeboten hat oder ruft der Käufer die Ware zum vereinbarAllgemeine Geschäftsbedingungen, Stand März 2018 Seite 4 von 6
ten Abruftermin nicht ab und verweigert der Käufer auch nach Ablauf einer ihm vom
Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist unberechtigt die Übernahme/Abnahme
der Ware oder deren Abruf oder hat er ernsthaft und endgültig erklärt, er verweigere die
Übernahme/Abnahme, obwohl ihm hierfür kein rechtfertigender Grund zur Seite steht
und der Verkäufer ihm die vertraglich geschuldete Leistung wörtlich angeboten hat, so
wird der vereinbarte Kaufpreis zur Zahlung fällig.
(3) Der Käufer hat dem Verkäufer die für die Verzugsdauer bei den Speditionen üblichen
Lagerkosten zu erstatten. Der Verkäufer ist aber auch berechtigt, nach seiner Wahl vom
Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen oder Schadensersatz statt
Erfüllung zu fordern.
(4) Der ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Abnahme steht die ohne rechtfertigenden Grund abgegebene Erklärung gleich, der Vertrag werde storniert.
(5) Als pauschalen Schadensersatz kann der Verkäufer in diesen Fällen 25 % des Kaufpreises verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Verkäufer
ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.
(6) Ein Grund zur berechtigten Verweigerung der Übernahme/Abnahme durch den Käufer
liegt immer dann vor, wenn eine gesetzliche Regelung die Übernahme-
/Abnahmeverweigerung rechtfertigt, insbesondere wenn die Ware einen nicht nur unwesentlichen Mangel aufweist oder der Käufer wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist.
VI. Gefahrübergang
(1) Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis bezahlen zu müssen,
geht mit der Übergabe/Abnahme auf den Käufer über.
(2) Bei mehrtägigen Montagen, beispielsweise von Küchen, trägt der Käufer die Gefahr
auch für solche Schäden, die die Ware erleidet während sie sich ohne Anwesenheit der
Mitarbeiter des Verkäufers in seinem Obhutbereich befindet, es sei denn, die Schäden
beruhen auf höherer Gewalt oder sind vom Verkäufer und seinen Mitarbeitern verursacht.
VII. Montage
(1) Ist Montage und/oder Aufstellung vereinbart, so ist Voraussetzung, dass diese hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten (Wände, Fußböden, Zuwege) möglich ist und ein funktionierender Elektroanschluss zur Verfügung steht. Der Verkäufer hat den Käufer insofern bestehende Bedenken vor der Montage mitzuteilen.
(2) Sind hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände wegen der
Eignung der vorhandenen Wände besondere zusätzliche Aufwendungen (bspw. gesonderte Halterungskonstruktionen) erforderlich, so kann der Verkäufer diese zusätzlichen
Leistungen mit ortsüblichen und angemessenen Preisen zzgl. Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung stellen.
(3) Ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung ist die Verlegung von Gas-, Wasser- und
Elektroanschlüssen sowie Wasserablauf nicht Bestandteil der vom Verkäufer zu erbringenden Montageleistungen.
(4) Die mit der Lieferung, Montage und/oder Aufstellung betrauten Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, den mit dem Käufer abgeschlossenen Vertrag abzuändern (den
Leistungsumfang zu erweitern oder zu verringern) und dürfen deshalb keine Arbeiten
auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungspflichten des Verkäufers
hinausgehen. Diese Mitarbeiter sind jedoch zur Entgegennahme von Übergabe-
/Abnahmeerklärungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer berechtigt.
VIII. Mängelhaftung
(1) Die Mängelhaftung richtet sich unter Berücksichtigung dieser Bedingungen nach den
gesetzlichen Vorschriften.
(2) Kann der Käufer als Art der Nacherfüllung Lieferung einer mangelfreien Sache wählen,
so ist zu berücksichtigen, dass nach den Gepflogenheiten des Möbelhandels und derAllgemeine Geschäftsbedingungen, Stand März 2018 Seite 5 von 6
Möbelindustrie eine Neuherstellung der Sache erfolgen muss, weshalb die Nacherfüllungsfrist der ursprünglichen Lieferfrist entspricht.
(3) Beschreibungen der Ware in Prospekten, Katalogen und Werbemitteln stellen bloße
Beschaffenheitsangaben dar. Garantien, Zusicherungen von Eigenschaften oder die
Zusicherung besonderer Einstandspflichten gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt werden.
(4) Ansprüche aus Garantieerklärungen Dritter, beispielsweise des Herstellers oder Lieferanten, sind unmittelbar beim Garantiegeber geltend zu machen. Ohne ausdrückliche
Vereinbarung haftet der Verkäufer nicht für den Bestand solcher Garantien Dritter, insbesondere nicht im Falle der Insolvenz des Garantiegebers.
(5) Ist lediglich eine gelieferte Einzelteilkomponente mit einem Mangel behaftet, ist der
Verkäufer berechtigt, ein Ersatzlieferungsverlangen des Käufers durch Leistung einer
mangelfreien Einzelkomponente zu erfüllen, soweit dies angemessen und dem Käufer
zumutbar ist.
(6) Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, der nur zu einer unerheblichen zumutbaren
ästhetischen Beeinträchtigung führt, so ist der Käufer nur zur Minderung berechtigt.
(7) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch
natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse und unsachgemäße Behandlung entstehen.
(8) Handelsübliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei den
verwandten Materialien, z.B. bei Holz- oder Steinoberflächen, Textilien (z.B. Möbel oder
Dekorationsstoffe) oder bei Leder bleiben vorbehalten.
(9) Bei Kastenmöbeln bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen, insbesondere sichtbaren Flächen der Front. Die Mitverwendung anderer Holz, Folien oder Kunststoffarten, etwa für Seitenteile, Rückwand und Innenausstattung, ist zulässig und stellt
keinen Mangel der Ware dar.
(10) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn
sie unmöglich oder nur unter Aufwendung unverhältnismäßiger Kosten möglich ist.
(11) Ansprüche wegen Mängeln verjähren bei neu hergestellten Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(12) Bei gebrauchten Waren, die auch gelieferte Ausstellungsstücke sein können, verjähren
Ansprüche wegen Mängeln 12 Monate nach der Übergabe/Abnahme.
IX. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Anspruch auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung oder Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439
Abs. 2, Abs. 3 BGB) sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Wesentlich sind insbesondere solche
Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht, wenn dem Verkäufer oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Arglist oder Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei Ansprüchen aus
dem Produkthaftungsgesetz und ebenso nicht bei einer schuldhaften Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie oder
Zusicherung von Eigenschaften, sofern gerade der Gegenstand der Garantie oder der
Zusicherung die Haftung auslöst.
(2) Im Falle einer Haftung bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist der Schadensersatz
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
X. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu
wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für DritteAllgemeine Geschäftsbedingungen, Stand März 2018 Seite 6 von 6
bestimmt sind. Er wird den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich
hinweisen.
(3) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Einbau serienmäßig hergestellter
Möbel und Möbelteile nicht dauerhaft erfolgen soll und diese Möbel bzw. Möbelteile
nicht zum wesentlichen Bestandteil des Gebäudes werden sollen.
XI. Warenrücknahme
(1) Im Falle eines vom Käufer veranlassten Rücktritts des Verkäufers und damit vom Käufer zu vertretenden Rückabwicklung des Vertrages hat der Verkäufer bei bereits an den
Käufer ausgelieferten Waren, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, Anspruch
auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
- für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport, Lager- und
Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe,
- für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:
für Möbel und Elektrogeräte sowie Gesamtheiten hieraus (mit Ausnahme von Polsterwaren)
innerhalb des 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Jahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Jahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
für Polsterwaren
innerhalb des 1. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Jahres 80 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Jahres 90 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Die vorbenannten Prozentsätze umfassen die Wertminderung und die Gebrauchs-
überlassung, was bedeutet, dass der jeweils einschlägige Prozentsatz (abhängig vom
Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme der Waren) nur einmal in Ansatz gebracht wird und
nicht jeweils für die Wertminderung und nochmals für die Gebrauchsüberlassung.
Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
(2) Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Käufer berechtigter Weise die Rückabwicklung des Vertrages fordert, etwa infolge wirksamen Rücktritts des Käufers nach nicht erfolgter Nacherfüllung trotz angemessener Fristsetzung oder fehlgeschlagener Nacherfüllung sowie für die Fälle, die dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht und dem
damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers einräumen (vgl. Ziffer I Abs.(5) dieser Bedingungen).
XII. Schlussbestimmungen
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhobenen personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, sofern die Voraussetzungen
des Art. 6 Abs. 1 DSGVO vorliegen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere aktuelle Datenschutzerklärung.
(2) Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
(4) Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
(VSBG) die Möglichkeit eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vorsieht. Der
Verkäufer ist jedoch zu einer Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht verpflichtet
und auch nicht dazu bereit.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
moebelgraf

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