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FORMANO Stehlampe LED Lampe Spirale-gold 20 x 90 cm - 509789

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eBay-Artikelnr.:235389523542
Zuletzt aktualisiert am 14. Feb. 2024 10:22:26 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
FORMANO
Farbe
Gold
Produktart
Stehlampe
Beleuchtungstechnik
LED
Einsatzbereich
Nur für den Innenbereich geeignet
Material
Metall
Höhe
90 cm
EAN
4025809030122

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Eisen Knorr GmbH
Manuel Fräde
Pressather Str. 41-49
92637 Weiden i.d.OPf.
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT03021690
:xaF9417-302/1690
:liaM-Eed.nediewrronk@ofni
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online- Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
USt-IdNr.:
  • DE 813894978
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
A. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich und Form
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Kauf-, Werkliefer-, Werk- und Dienstleistungsverträge, welche die Eisen Knorr GmbH schließt.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegen-über Käufern, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer gem. § 14 BGB), sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen gleichartigen Verträge der Eisen Knorr GmbH mit ihren Vertragspartnern, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.
4. Andere Bedingungen als diese, insbesondere Einkaufsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, selbst wenn die Eisen Knorr GmbH ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder in Kenntnis derartiger abweichender Bedingungen die Lieferung oder Leistung an den Vertragspartner vorbehaltlos veranlasst hat. Enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners vergleichbare Abwehrklauseln und treffen die Eisen Knorr GmbH und der Vertragspartner keine individuelle Vereinbarung, ob und welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sollen, so werden nur diejenigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beider Teile insoweit Vertragsbestandteil, als sie übereinstimmen. Sofern solche Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von diesen AGB abweichen, gilt allgemeines Gesetzes-recht.
5. Die Änderungen aller Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
 
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die in Preislisten, Prospekten, Katalogen, Verkaufsunterlagen und sonstigen allgemeinen Informationen sowie im Internet enthaltenen Angaben der Eisen Knorr GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen, es sei denn, derartige Angaben werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Angaben in Zeichnungen, Abbildungen, Plänen, technischen Datenblättern, Gewichts-, Maß-, Farb- und Struktur- sowie Leistungsbeschreibungen, Bedienungsanleitungen etc. sind nur annähernd, d. h. im Rahmen angemessener und branchenüblicher Toleranzen, maßgeblich und auch nur dann, wenn Eisen Knorr GmbH für derartige Angaben verantwortlich ist, es sei denn, dass sie durch gesonderte Erklärung der Eisen Knorr GmbH als verbindlich bestätigt werden. Technische Änderungen sowie Abweichungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten und berechtigen den Kunden zu keiner Reklamation.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen (Angebot). Aufträge werden für die Eisen Knorr GmbH erst bindend, wenn sie von der Eisen Knorr GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Zu-gang der Bestellung von der Eisen Knorr GmbH in Textform bestätigt werden (Annahme). Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.
3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird die Eisen Knorr GmbH den Zugang der Bestellung innerhalb angemessener Frist bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar – eine solche dient lediglich der Information des Vertragspartners. Etwas anderes gilt nur, wenn die Zugangsbestätigung der Eisen Knorr GmbH ausdrücklich mit einer Annahmeerklärung verbunden wird.
4. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Eisen Knorr GmbH. Der Vertragspartner wird über die Nichtverfügbarkeit bzw. nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Leistung von der Eisen Knorr GmbH innerhalb angemessener Frist informiert. Eine etwaige, vom Vertragspartner bereits geleistete Gegenleistung/Zahlung wird von der Eisen Knorr GmbH in einem solchen Falle innerhalb angemessener Frist zurück-erstattet.
§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraus-sichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, we-der uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Vertragspartner erforderlich.
 
§ 4 Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug
1. Die Lieferung erfolgt ab Werk/ Lager bzw. an dem Erfüllungsort für die Lieferung. Auf Verlangen und Kosten des Vertragspartners wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insb. Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Erfolgt der Versand der Ware auf Mehr- oder Einwegpaletten, so werden diese mit ihrem handelsüblichen Einkaufspreis berechnet. Bei Rückgabe der Mehrwegpaletten an unser Werk wird der Betrag erstattet.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Vertragspartner über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Verzug der Annahme ist.
3. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Werk bzw. Lager, zzgl. Gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Vertragspartner die Transportkosten ab Werk bzw. Lager und die Kosten einer ggf. vom Vertragspartner gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
3. Der Kaufpreis ist fällig und spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
4. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Vertragspartner in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeits-zins (§ 353 HGB) unberührt.
5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Eisen Knorr GmbH über den Betrag tatsächlich verfügen kann. Ein Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Eisen Knorr GmbH ist berechtigt, auch im Falle anders lauten-der Bestimmungen des Vertragspartners, Zahlungen zu-nächst auf ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Eisen Knorr GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
6. Dem Vertragspartner stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Vertragspartners insbesondere gem. § 7 Nr. 6 S. 2 dieser AGB unberührt.
7. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsverzug, Vermögensverfall, Zahlungseinstellung, drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder wenn der Eisen Knorr GmbH Umstände bekannt werden, welche ernsthafte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kun-den begründen), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet wird, so sind wir zur Leistungsverweigerung, Zurückbehaltung und – ohne Fristsetzung – zum Rücktritt vom Ver-trag berechtigt. Ist die Eisen Knorr GmbH hiernach von allen Liefer- und Leistungsverpflichtungen freigestellt, dauert dieses Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen und Ausgleich sämtlicher, der Firma Eisen Knorr GmbH entstandenen Schäden, insbesondere Verzugsschäden, an. Im Falle des Vertragsrücktritts ist die Eisen Knorr GmbH berechtigt, vom Kunden Schadensersatz, statt der Leistung zu verlangen, ferner dem Kunden die Weiterveräußerung zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Kunden zurückzuholen; zu diesem Zweck ist Eisen Knorr GmbH berechtigt, das Firmen bzw. Betriebsgrundstück des Kunden und die sich dort befindlichen Räumlichkeiten sowie die Bau-stelle zu betreten und die Ware von dort abzuholen und abzutransportieren. Ein Zutrittsrecht zur Wohnung eines Verbrauches steht Eisen Knorr GmbH ausdrücklich nicht zu. Des Weiteren sind wir berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigung) können wir den Rück-tritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. In den o.g. Fällen ist die Eisen Knorr GmbH berechtigt, für weitere geschuldete Lieferungen und Leistungen Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen.
8. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug und dessen Rechtsfolgen bleiben im Übrigen von den obigen Vorschriften unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Alle Waren bleiben Eigentum der Eisen Knorr GmbH bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen, die der Eisen Knorr GmbH im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen (sog. Vorbehaltsware). Dies gilt auch für künftigen Verträge, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Vertragspartner hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungs-gemäßen Geschäftsbetrieb zu be- und verarbeiten. In diesen Fällen erfolgt die Be- und Verarbeitung für die Eisen Knorr GmbH als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne die Eisen Knorr GmbH zu verpflichten. Die be- oder verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 1.
4. Bei Be- oder Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden oder durch Dritte, steht Eisen Knorr das Miteigentum an der neu-en Sache zu - im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum der Eisen Knorr GmbH durch Verbindung, Vermischung und Verarbeitung, so überträgt der Kunde an Eisen Knorr bereits jetzt die diesem zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, im Falle der Verarbeitung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren, und verwahrt diese unentgeltlich für Eisen Knorr. Die hiernach begründeten Miteigentumsrechte von Eisen Knorr GmbH gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 1.
5. Wird Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die Forderungen, die dieser aus diesem Grunde gegen einen Dritten hat, in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten, einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, an die Eisen Knorr GmbH ab. Die Eisen Knorr GmbH nimmt hiermit bereits jetzt diese Abtretung an.
6. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu üblichen Geschäftsbedingungen und solange der Kunde sich nicht in Zahlungsverzug befindet, weiter zu veräußern. Dieses Weiterveräußerungsrecht setzt voraus, dass sich der Kunde das Eigentum vorbehält und die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziffern 6 und 7 auf Eisen Knorr übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung in diesem Sinne gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen. Eine Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind dem Kunden ebenfalls untersagt.
7. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung für Rechnung von Eisen Knorr einzuziehen und über die durch die Einziehung erlangten Beträge zu verfügen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Eisen Knorr nachkommt. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder liegt ein Fall des § 3 Ziffer II Satz 1 vor, so ist Eisen Knorr GmbH jederzeit berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die Abtretung dem Vertragspartner des Kunden anzuzeigen und Zahlung an sich zu verlangen. Auf Verlangen von Eisen Knorr ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und Eisen Knorr die zur Geltendmachung von deren Ansprüchen gegen den Dritten erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, an denen der Kunde kein Zurückbehaltungsrecht besitzt. Die Auskunftspflicht des Kunden er-streckt sich mindestens auf die Adressen von dessen Vertragspartnern und deren genauen Anschriften und Firmenbezeichnungen. Die Pflicht zur Aushändigung von Unterlagen umfasst sämtliche relevanten Vertragsunterlagen und Schriftverkehr des Kunden mit dessen Vertragspartnern so-wie die genaue Bezeichnung aller offenen Forderungen und deren Höhe gegenüber den Vertragspartnern und die von diesen hiergegen etwaig erhobenen Einwendungen, soweit letztere dem Kunden bekannt sind.
8. Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um zehn Prozent oder der geschätzte Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um 50 Prozent, so ist Eisen Knorr auf Verlangen des Kunden zur Freigabe bzw. Rückübertragung von Sicherheiten nach Wahl von Eisen Knorr verpflichtet.
9. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung der Rechte von Eisen Knorr ist Eisen Knorr vom Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde hat Eisen Knorr alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von Eisen Knorr GmbH erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Vollstreckungsorgane sowie Dritte sind vom Kunden auf die bestehenden Rechte von Eisen Knorr hinzuweisen.
10. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden und in den Fällen des § 5 Nr. 7 ist Eisen Knorr zur Zurücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zur Herausgabe sowie dazu verpflichtet, Eisen Knorr und deren Vertretern das Betreten des Firmen- bzw. Betriebsgrundstücks des Kunden und der sich dort befindlichen Räumlichkeiten sowie der Baustelle zu gestatten. Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch Eisen Knorr gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Alle durch die Rücknahme entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
§ 7 Mängelhaftung
1. Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften des Lieferantenregresses.
2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand eines einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden.
3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vor-liegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
4. Die Mängelansprüche des Vertragspartners setzen voraus, dass es seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Vertragspartner die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Vertragspartner den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7. Der Vertragspartner hat uns die zu geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.
8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls muss uns der Vertragspartner die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) er-setzen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Vertragspartner nicht erkennbar.
9. Unser Recht, die Art der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 4 BGB wegen Unverhältnismäßigkeit abzulehnen, bleibt unberührt.
10. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Vertragspartner das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
11. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Vertragspartner vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
12. Soweit die Eisen Knorr GmbH technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich unter Ausschluss jeglicher Haftung.
§ 8 Haftung
1. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von Vertragspflichten oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
 
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
 
3. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Abtretung
1. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu üblichen Geschäftsbedingungen und solange der Kunde sich nicht in Zahlungsverzug befindet, weiter zu veräußern. Dieses Weiterveräußerungsrecht setzt voraus, dass sich der Kunde das Eigentum vorbehält und die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf die Eisen Knorr GmbH übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung in diesem Sinne gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen. Eine Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind dem Kunden ebenfalls unter-sagt.
2. Wird die Vorbehaltsware - gleich in welchem Zustand - vom Kunden veräußert oder auf eine andere Weise verwertet, so tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur vollständigen Tilgung der Forderungen von Eisen Knorr aus Lieferungen und Leistungen die ihm aus dieser Veräußerung oder sonstigen Verwertung entstehenden Forderungen (auch wenn es sich um eine Pauschalvergütung handelt) gegen dessen Vertragspartner, in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, mit allen Nebenrechten, auch den Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek, an Eisen Knorr ab. Eisen Knorr nimmt hiermit diese Abtretung an.
3. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird an Eisen Knorr die Forderung an der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten.
§ 10 Verjährung
1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Anlieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
2. Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder um einen Baustoff, beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
3. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 (a) sowie Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch aus-schließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Auf die Vertragsverhältnisse zwischen der Eisen Knorr GmbH und dem Vertragspartner findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („UN-Kaufrecht“) finden auf diese Vertragsverhältnisse keine Anwendung.
2. Ausschließlicher – auch internationaler -Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittel-bar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Eisen Knorr GmbH, Pressather Straße 41-49, D-92637 Weiden i.d.OPf. Die Eisen Knorr GmbH ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu er-heben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Teile einer Bestimmung dieser AGB aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon ihre Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Der Käufer und die Eisen Knorr GmbH verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmun-gen bzw. Teilbestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck am besten entsprechen. Gleiches gilt für den Fall unbewusster Lückenhaftigkeit.
2. Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Diese AGB ergänzen die zwischen der Eisen Knorr GmbH und dem Käufer abgeschlossenen Verträge. Bei Widersprüchen zu den Bestimmungen im Vertrag oder wenn der Ver-trag weiterreichende Bestimmungen enthält, geht der Vertrag den AGB vor.
 
B. Besondere Bestimmungen für eBay
§ 1 Anwendungsbereich
1. Die Eisen Knorr GmbH bietet auf dem Online-Marktplatz eBay unter dem Mitgliedsnamen „fachzentrum-knorr“ bestimmte Artikel zum Kauf an. Hierfür gelten zusätzlich und vorrangig die nachfolgenden Bestimmungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Verkauf von Waren durch den Verkäufer an den Käufer auf der Verkaufsplattform eBay.
2. Diese Waren werden vom Verkäufer entweder über dessen eBay-Shop als Shop-Artikel oder als allgemeine Auktionsartikel angeboten. Allgemeine Auktionsartikel sind sowohl auf den allgemeinen eBay-Websites als auch im eBay-Shop des Verkäufers sichtbar.
3. Die auf den allgemeinen eBay-Websites oder im eBay-Shop des Verkäufers eingestellten Warenangebote sind verbindliche Angebote des Verkäufers zum Abschluss eines Kaufvertrages über den jeweiligen Artikel.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragssprache
1. Der Käufer kann über den eBay-Shop des Verkäufers angebotene Ware sofort kaufen oder auf diese Ware im Rahmen einer Auktion bieten. Auktionsangebote können auch mit der Option Sofort-Kaufen verbunden sein. Die im eBay-Shop des Verkäufers im Angebotsformat Sofort-Kaufen angebotene Ware und Auktionen dieser Waren sind auch auf den allgemeinen eBay-Websites sichtbar. Dies gilt nicht für Shop-Artikel des Verkäufers.
2. Im Fall des Sofort-Kaufs kommt ein wirksamer Kauf-vertrag zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zwischen Käufer und Verkäufer zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ bzw. „Sofort & Neu“ an-klickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisartikeln, bei denen der Verkäufer die Option „sofortige Zahlung“ ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, in-dem er den Button „Sofort-Kaufen“ anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang ab-schließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb (sofern verfügbar) legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Angebote mit der Option „Sofort Kaufen“ kann der Käufer auch als Gast kaufen, ohne sich bei eBay anmelden zu müssen. In diesem Fall nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen“ anklickt, auf der folgenden Login-Seite die Option „Weiter als Gast“ auswählt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
3. Bei einer Auktion kommt ein wirksamer Kaufvertrag mit demjenigen Käufer zustande, der innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Gebot abgegeben hat. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich nach diesem Höchstgebot. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
4. Ist ein Auktionsangebot zusätzlich mit der Option „So-fort-Kaufen“ versehen, kommt ein wirksamer Kaufvertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ab-lauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Fest-preis) zustande, wenn ein Käufer diese Option ausübt. Die Option kann vom Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder ein ggf. vom Verkäufer festgelegter Mindestpreis noch nicht erreicht wurde.
5. Sofern der Verkäufer sein Angebot mit einer Preisvorschlag-Funktion versieht, können Käufer und Verkäufer den Preis für diesen Artikel aushandeln. In der Abgabe des Preisvorschlages durch den Käufer ist dann das verbindliche Angebot und in dem Einverständnis des Verkäufers mit dem Preisvorschlag die verbindliche Annahme des Verkäufers zu sehen.
6. Der Verkäufer übersendet nach Vertragsschluss dem Käufer eine Bestätigung und Angaben zur Kaufabwicklung.
7. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Der Vertragstext wird vom Verkäufer nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs (z.B. „So-fort-Kaufen“) nicht mehr abgerufen werden. Da die Ei-sen Knorr GmbH keinen Einfluss auf die Dauer der Speicherung hat, wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe der AGB von eBay Mitglieder selbst dafür verantwortlich sind, auf der eBay-Website einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen auf einem von eBay unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
§ 4 Widerrufsrecht
1. Sofern der Käufer Verbraucher ist, steht ihm ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Hinweise zum Widerrufsrecht können der jeweiligen Artikelbeschreibung des Verkäufers entnommen werden. Der Käufer erhält zusätzlich nach Vertragsschluss eine Bestellbestätigung mit einer Belehrung über sein Widerrufsrecht und Informationen dazu, wie er es ausüben kann, z.B. über das der Widerrufsbelehrung beigefügte Muster-Widerrufsformular.
§ 5 Gewährleistung, Haftung
Die Gewährleistung des Verkäufers im Falle eines Mangels der Ware sowie die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Schlussbestimmungen
1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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