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ATLAS Ergo-Med Gel-Aktiv-Einlegesohlen Klima Komfort Thermo Einlage Fresh

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eBay-Artikelnr.:114426653253
Zuletzt aktualisiert am 27. Apr. 2024 15:24:08 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu mit Karton: Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel, in der Originalverpackung (wie z. ...
Marke
ATLAS
Geschlecht
Unisex
Herstellernummer
nicht zutreffend
Schuhform
alle Schuhe
Schuhart
Einlegesohlen
Hersteller
ATLAS
Produktart
Einlegesohle
Obermaterial
siehe Auswahl
Farbe
siehe Auswahl

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Traber Arbeitsschutz - techn. Handel
Horst Traber
Im Zeil 12
71540 Murrhardt
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT00290929170
:liaM-Eed.42rebart@ofni
Die Europäische Kommission hat eine Online-Plattform für Verbraucher zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten eingeführt. Diese ist unter dem externen Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
USt-IdNr.:
  • DE 173049126
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. 1. Allgemeines
1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2 Unseren VL widersprechende Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigte Rechtsgeschäfte keine Anwendung, wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich.
1.3 Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
1.4 Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.5 Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, insbesondere hinsichtlich Preis- und Liefermöglichkeit. Falls der Auftrag nicht gesondert bestätigt wird, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Offensichtliche Irrtümer und Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsbedingungen stehen, können nicht entstehen.
2.2 Sämtliche Angaben über Masse, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen.
3. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3 Es gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.
3.4 Wir sind berechtigt die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich geändert haben oder der Lieferant berechtigterweise seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat.
3.5 Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.
4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1 Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Lieferdaten (Liefertermine und –fristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
4.3 Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager oder Werk, dies gilt auch bei „franko“ oder „frachtfrei“ -Lieferung.
4.4 Rücksendungen werden nur angenommen und akzeptiert, wenn diese frei an uns zurückgesendet werden und die Ware sich unversehrt in der Originalverpackung befindet.
4.5 Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners. Wir sind berechtigt, den Transport für Rechnung des Vertragspartners zu versichern.
4.6 Wir wählen Verpackungen, Versandart und Versandweg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus. Die Verpackung wird gesondert berechnet.
5. Leistungshindernisse
5.1 Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstigen erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
5.2 Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, z. B. Ein- und Ausfuhrsperren, Rohstoff- und Energiemangel, Maschinenausfälle, Streiks usw, entbindet uns von den zugesagten Lieferterminen, bzw. berechtigt uns, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte oder Schadenersatzansprüche hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
6. Transportschäden
6.1 Bei bereits äußerlich sichtbaren Beschädigungen der Ware bzw. Verpackung darf der Empfang nicht quittiert werden.
6.2 Ist die Verpackung unbeschädigt und werden Schäden erst beim Auspacken festgestellt, ist beim Transporteur bzw. Spediteur unverzüglich zu reklamieren. Ggfs. ist eine Hausaufnahme durch den Transporteur durchzuführen. Um dem Argument der „einwandfreien Empfangsquittierung“ zu entgehen, sollte die Lieferung im Beisein des Transporteurs (Fahrer) ausgepackt und kontrolliert werden.
6.3 Lehnt der Überbringer dies aus Zeitmangel ab, sollte die Sendung nur gegen Vorbehalt angenommen und quittiert werden.
7. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
7.1 Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, gegenüber Kaufleuten Verzugszinsen von bis zu 8%, gegenüber Verbrauchern von bis zu 5% über dem sog. Basiszinssatz zu berechnen.
7.2 Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, wenn alle früheren Rechungen beglichen sind.
7.3 Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für rechtzeitige Vorlegung von Schecks haften wir nicht.
7.4 Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein, bei Fälligkeit unserer Forderungen entsprechend dem auf der Rechung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von € 5,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu berechnen.
7.5 Bei Verzug sind alle offenstehenden, auch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
7.6 Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt, mit der Annahme der Ware in Verzug gerät, zahlungshalber gegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden oder es nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist nach unserer Wahl berechtigt: Vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn vorstehend genannte Tatsachen hinsichtlich eines Wechsel- oder Scheckbeteiligten bekannt werden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
8.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass
– die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht,
– der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und
– die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt werden.
8.3 Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab.
8.4 Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der, uns im voraus abgetretenen, Forderungen ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit ohne Angaben von Gründen widerruflich.
8.5 Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungsabtretungen verpflichtet.
8.6 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des Weiteren berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 30% pauschalisierten Schadenersatz.
Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren oder größeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen.
8.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8.8 Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzantragsverfahrens gestellt wird.
9. Produkthaftung
9.1 Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Soweit unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) oder den Freizeitbereich bestimmt sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet, und wir übernehmen insoweit auch keine Haftung.
9.2 Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationen über die von uns vertretene Ware, insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezifische Gefahren der Produkte. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will, muß er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher Informationen vorliegen. Ggfs. werden wir den Abnehmer umfassend über die Eignung der Produkte informieren.
10. Gewährleistung
10.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Andere nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung uns schriftlich bekanntzugeben. Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
10.2 Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
10.3 Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
10.4 Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
10.5 Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zu Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrage berechtigt. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sie denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner nicht befugt, die gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir holen diese innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten ab.
10.6 War die Mängelrüge ungerechtfertigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 10% des Nettowarenwertes, mindestens aber € 25,00, sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen.
10.7 Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit Sie nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendungen, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich in Ihrem Verantwortungsbereich, unmittelbar daraus resultierende Schadenersatzansprüche oder Haftungen gegenüber Mensch oder Material können nicht geltend gemacht werden. Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so ist diese für alle Schäden auf den Wert der von uns gelieferten und von Ihnen eingesetzten Ware begrenzt.
11. Verjährung
11.1 Sämtliche Gewährleistungsansprüche im Hinblick auf Mängel, einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche, verjähren im kaufmännischen Verkehr in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort.
11.2 Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
12. Datenspeicherung
12.1 Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten – soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des Vertragspartners unser Firmensitz.
13.2 Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, sofern der Vertragspartner Unternehmer, natürliche oder juristische Person, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Stiftungsvermögen ist, Backnang, sofern sich der Rechtsstreit auf ein Rechtsverhältnis nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezieht.
13.3 Die Gerichtsstandvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
14. Anzuwendendes Recht
14.1 UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen keine Anwendung.
14.2 Auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das sonst geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
15. Inkrafttreten
15.1 Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VL.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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