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Kantenschutzwinkel Eckenschutz Pappe Kantenschutz 1000x38x38x2,5mm Top Angebot!

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eBay-Artikelnr.:174303856709
Zuletzt aktualisiert am 29. Feb. 2024 14:06:04 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Breite
38 mm
Herstellernummer
nicht zutreffend
Marke
Golletz
Farbe
nautr
Modifizierter Artikel
Nein
Herstellungsland und -region
Deutschland
Angebotspaket
Nein
Dicke
2,5 mm
Material
Pappe
Länge
1000 mm

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Golletz GmbH
Josef Golletz
Elbingstr. 6
49624 Löningen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:liaM-Eed.hbmgztellog@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 170340651
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Golletz Verpackungen GmbH, Elbingstrasse 6,
49624 Löningen(Stand 01/20)
§1 Vertragsabschluss, Vertragsänderungen
(1) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB), die durch Auftragserteilung bzw. spätestens mit
widerspruchsloser Annahme der Lieferung anerkannt werden. Diese AGB gelten nach
erstmaliger Einbeziehung auch für alle künftigen Geschäfte im Rahmen der laufenden
Geschäftsverbindung, auch wenn es sich um mündliche oder fernschriftliche Aufträge
handelt, bei denen nicht ausdrücklich unsere Bedingungen in Bezug genommen werden.
Abweichende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden
nicht anerkannt.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Produktbeschreibungen in unseren Angeboten
und Prospekten sind unverbindlich. Die Lieferungsverbindlichkeit kommt erst zustande
mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und nur in dem dort bestätigten Umfang.
(3) Änderungen eines erteilten Auftrags bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
(4) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Abbildungen der hergestellten Erzeugnisse
in unseren Publikationen verwendet werden.
(5) Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie vom
Kunden bezahlt werden. Wir sind berechtigt, diese Gegenstände für andere Arbeiten zu
verwenden.
§2 Kündigung, pauschalierter Vergütungsanspruch
(1) Der Besteller kann bis zur Vollendung des in Auftrag gegebenen Werkes den Vertrag
jederzeit kündigen, wenn er für die Kündigung einen wichtigen Grund geltend macht.
(2) Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung, die nicht von uns zu vertreten ist, erfolgt die
Vergütung wie folgt: Leistungen, die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch
nicht erbracht wurden und aufgrund der Kündigung nicht mehr erbracht werden, werden
nicht berechnet. Diese nicht erbrachten Leistungen werden stattdessen pauschal mit 10
% des Nettopreises in Rechnung gestellt. Weist der Kunde nach, dass ein Schaden oder
eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden
ist, wird nur der nachgewiesene Schaden berechnet.
§3 Lieferung, Teillieferung, Lieferfristen, Lagerung
(1) Eine Lieferzeit kann immer nur ein ungefährer Zeitpunkt sein. Eine Haftung für
verzögerte Lieferung wird ausgeschlossen. Lieferfristen beginnen, sobald alle
Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind (z.B. Bemusterung, Druckausführung,
Preisdetails, usw). Hält der Kunde einen dieser Termine nicht ein, entfällt das
Fixgeschäft. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen oder Anpassungen.
(2) Wird die rechtzeitige Lieferung durch Rohstoffmangel, Betriebsstörung, Arbeitskampf,
Feuerschaden oder durch sonstige Fälle höherer Gewalt verhindert, sind wir für die
Dauer und den Umfang der Verhinderung und ihrer Folgen von der Lieferpflicht befreit.
Der Rücktritt des Kunden vom Vertrag oder die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen ist in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen. Wird durch
solche Umstände die Lieferung endgültig unmöglich oder unzumutbar, sind wir
berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
(3) Werden aus einer Kundenbestellung angemessene Teilpartien fertiggestellt, sind wir
berechtigt, dem Kunden die fertiggestellte Teilmenge anzuliefern und nach Teillieferung
zu berechnen; der Kunde ist zur Abnahme angemessener Teilmengen verpflichtet
§4 Versand, Gefahrübergang, Europaletten
(1) Der Versand erfolgt, auch wenn frachtfrei zu liefern ist, in jedem Fall auf Gefahr des
Kunden per LKW nach unserer Wahl. Der Gefahrübergang auf unseren Kunden erfolgt
bei Verlassen des Werksgeländes der Ware. Versendung, Auswahl des Transportmittels
und des Transportweges, sowie die zweckentsprechende Verpackung
werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt, aber – außer in Fällen vorsätzlicher oder
grob fahrlässiger Versäumnisse – ohne Übernahme einer Haftung bewirkt. Wir sind nicht
verpflichtet, die Eignung des Frachtführers, Speditionsführers oder einer sonstigen
Person im Falle der Selbstabholung zu überprüfen. Zu einer Transportversicherung sind
wir nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden verpflichtet. Die Kosten trägt
der Kunde. Sollten Ansprüche wegen Transportschäden oder -verluste gegen uns
erhoben werden, so setzt deren Geltendmachung außerdem voraus, dass der Kunde vor
Bezahlung der Fracht rechtzeitig die Eintragung ordnungsgemäßer Schadens- und/ oder
Verlustvermerke auf den Lieferdokumenten und ordnungsgemäße Protokollaufnahme
veranlasst hat und den Transportfirmen die Schäden bzw. Verluste innerhalb einer
Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder, bei Nichteingang, nach
Zugang der Meldung der Versandbereitschaft angezeigt und die Ware mitsamt der
Verpackung zu unserer Überprüfung bereitgehalten hat. Im Falle der Selbstabholung
geht mit Übergabe der verkauften Sache die Gefahr auf den Käufer über. Wenn Eilgut,
Expressgut oder eine Vorablieferung einer Teilsendung vom Kunden verlangt werden,
hat der Kunde die entstehenden Mehrkosten zu tragen.
(2) Bei vereinbarter Selbstabholung muss die Ware innerhalb von drei Tagen nach
erfolgter Meldung über die Fertigstellung im Werk übernommen werden. Die Berechnung
nicht abgeholter Ware erfolgt spätestens am 7. Werktag nach Datum der
Fertigstellungsmeldung. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme erfolgt nach einmaliger
Mahnung unter Setzung einer angemessenen Abholungsfrist nach unserer freien Wahl,
ohne vorherige Rückfrage entweder der Versand an die uns bekannte Kundenanschrift
oder die fertiggestellte Ware wird gegen Berechnung der üblichen Lagergebühren bei
uns eingelagert; in beiden vorgenannten Fällen haften wir für den Bestand der Ware
nicht.
(3) Wird auf Europaletten geliefert und werden die Paletten nicht innerhalb von drei
Wochen frachtfrei zurückgegeben bzw. ausgetauscht, berechnen wir die nicht
zurückgegebenen bzw. ausgetauschten Paletten mit 4,50 Euro/Stück. Das Eigentum an
den Paletten geht erst nach Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.
§5 Mehr- oder Minderlieferungen
(1) Aus produktionstechnischen Gründen treten Mehr- oder Minderlieferungen von 0-
10% auf. Wir handeln dabei gemäß §§315, 316 BGB. Die tatsächlich gelieferte Stückzahl
wird zum in der Auftragsbestätigung vereinbarten Stückpreis abgerechnet.
§6 Gewährleistung und sonstige Haftung
(1) Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Mängeln sind und die
zugesicherten Eigenschaften vorliegen. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer
ausdrücklichen dahingehenden schriftlichen Erklärung unsererseits, die über die bloße
Eigenschaftsbeschreibung der Ware hinausgeht. Unsere Angaben zum Liefer- und
Leistungsgegenstand in Katalogen, Prospekten und Preislisten stellen lediglich
Beschreibungen, Kennzeichnungen oder Richtwerte dar. Gewährleistungsansprüche von
Kaufleuten setzen voraus, dass sie die Ware ordnungsgemäß gemäß Abs. 2 untersucht
und gerügt haben.
(2) Kaufleute müssen jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig
untersuchen. Erkennbare Mängel oder Fehlbestände müssen innerhalb von sieben
Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden, anderenfalls gilt die Ware als
genehmigt (§§ 377 HGB). Zeigt sich später ein bei anfänglicher sorgfältiger
Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, so hat uns der Kunde unverzüglich zu
unterrichten. Bei Erteilung der Mängelrüge hat der Kunde den behaupteten Fehler
detailliert schriftlich zu beschreiben und mitzuteilen, auf welche Weise und unter welchen
Umständen dieser Fehler eingetreten ist.
(3) Geringfügige, unerhebliche Abweichungen gegenüber den Produktbeschreibungen
oder früher gelieferten Waren gelten nicht als Mängel.
(4) Im Falle berechtigter Mängelrügen leisten wir zunächst Gewähr in der Weise, dass
wir berechtigt sind, mangelhafte Ware nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu
liefern.
(5) Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen
(insbesondere Schadensersatzansprüche), sind ausgeschlossen. Wir haften namentlich
nicht für Schäden an anderen Rechtsgütern als dem Liefergegenstand selbst;
insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Kunden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die
Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die
Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten auch für die Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Muster sind von Hand gefertigt. Wir behalten uns daher bei Lieferungen
handelsübliche Abweichungen vor. Das Gleiche gilt bei handelsüblichen Qualitäts- und
Farbabweichungen.
§7 Kreditwürdigkeit des Bestellers
Unsere Lieferungen erfolgen unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und
Zahlungsfähigkeit des Bestellers. Ergibt sich, dass diese Voraussetzungen nicht
vorhanden waren oder nicht mehr vorhanden sind, steht uns jederzeit das Recht zu, vor
weiterer Lieferung Sicherheit oder Vorkasse zu verlangen (§ 321 BGB) oder vom Vertrag
zurückzutreten oder die Vertragsbedingungen in sonstiger Weise angemessen zu
ändern. In allen vorgenannten Fällen steht dem Kunden keinerlei
Schadensersatzanspruch gegen uns zu.§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Zahlung der Lieferung sowie bis zur Bezahlung aller
vergangenen und zukünftigen Warenlieferung innerhalb der Geschäftsverbindung mit
dem Käufer einschließlich aller Nebenforderungen, insbesondere auch der jeweiligen
Saldoforderungen, bleiben die gelieferten Waren und Paletten unser Eigentum
(nachfolgend; Vorbehaltsware). Schecks, Wechsel und Zessionen werden nur
erfüllungshalber angenommen und gelten erst mit der baren und vorbehaltlosen
Einlösung als Zahlung.
(2) Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer zu einer neuen be- oder verarbeitet, so
erfolgt die Verarbeitung für uns, jedoch ohne dass für uns hierdurch Verbindlichkeiten
erwachsen. Ein Eigentumserwerb des Kunden nach § 950 BGB ist ausgeschlossen.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden, Waren verarbeitet,
verbunden oder vermischt, oder wird Vorbehaltsware mit unserem Material verpackt, so
erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten, bzw. verpackten
Bestand nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware und der anderen
Ware zur Zeit der Verarbeitung, Vermischung oder Verpackung. Der Käufer ist uns
gegenüber verpflichtet, uns seine Kalkulation, aus der sich der Wert der Vorbehaltsware
im Verhältnis zu seinem Endpreis gegenüber seinem Kunden ergibt, unter Überlassung
geeigneter Beweismittel (z.B. interne Kalkulationsunterlagen; Zeugen) auf Anforderung
unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware –
auch bei einem Weiterverkauf mit anderen, uns nicht gehörenden, Waren zu einem
Gesamtpreis – schon jetzt in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware zuzüglich 20%
Sicherungszuschlag an uns ab. Der nach diesen Bestimmungen an uns abgetretene
Teilbetrag geht dem nicht abgetretenen Restbetrag im Range vor.
(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen des normalen
Geschäftsablaufes nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen des Kunden
aus der Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware gemäß
vorstehendem Abs. (3) auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware, insbesondere zu ihrer Verpfändung, Sicherungsübereignung oder
Forderungsübertragung im Rahmen von Factoring-Verträgen, ist der Kunde nicht
berechtigt. Wird die Vorbehaltsware oder die gemäß Abs. (3) abgetretene Forderung von
dritter Seite gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff, der unsere Rechte oder
Verfügungsmöglichkeiten gefährdet, so hat der Kunde uns unverzüglich zu
benachrichtigen.
(5) Vorbehaltlich des Widerrufes ist der Kunde zu treuhänderischer Einziehung der an
uns abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf bzw. der sonstigen Verwendung
auf unsere Rechnung berechtigt. Zahlungen auf die abgetretenen Forderungen sind bei
Eingang gesondert für uns aufzubewahren und nur zur Abdeckung unserer Forderungen
zu verwenden. Auf Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen
Forderungen zu benennen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Zugleich
ermächtigt uns der Käufer hiermit, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Käufers
bekannt zu geben.
(6) Der Kunde muss die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer und
sonstige Sachschäden angemessen versichern, getrennt, sicher und sachgemäß lagern,
pfleglich behandeln und auf unseren Wunsch hin kennzeichnen. Ansprüche aus einem
Schadensfall gegen die Versicherung werden bereits jetzt einverständlich in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder in Vermögensverfall oder erfüllt er sonstige
wesentliche Vertragspflichten nicht, so können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware
verlangen und sie verwerten, außerdem muss der Kunde uns die Einziehung der
Forderungen aus dem Verkauf von Vorbehaltsware überlassen. Der Kunde hat die
Wegnahme der Vorbehaltsware zu dulden und uns seine Büro- und Geschäftsräume
betreten zu lassen. Er hat uns bei der Einziehung der Forderungen umfassend zu
unterstützen und uns alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu
übergeben. Diese Maßnahmen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Haben wir jedoch
eine Frist mit Ablehnungsandrohung gesetzt und veräußern wir danach die Ware, so
haftet der Kunde auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Verwertungserlös. Darüber
hinaus trägt er die Kosten der Rücknahme.
(8) Übersteigt der Wert aller Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als
20%, so kann der Kunde insoweit Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl
verlangen.
§9 Preise, Zahlungen, Verzugszinsen, Euro, USt-IdNr.
(1) Lieferungen erfolgen zu den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen, oder falls
noch kein Preis vereinbart ist, gemäß aktueller Preisliste. Die genannten Preise gelten
ab Werk ausschließlich Verpackung, Verladung und Frachtkosten, sie verstehen sich
netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei der Verwendung von Kostenklauseln gelten, soweit
sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, die Begriffe und Definitionen der INCOTERMS
1990.
(2) Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, am 14. Tag nach
Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto fällig. Vom 30. Tag nach Fälligkeit der
Rechnung an gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung
bedarf. Im Verhältnis zu unseren Kunden berechnen wir – vorbehaltlich aller sonstigen
Rechte – bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 9% über den jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß Diskontsatz-Überleitungsgesetz
bzw. dem an seiner Stelle tretenden Leitzinssatz. Zahlungen können nur unmittelbar an
uns auf eines unserer auf der Rechnung ausgegebenen Bankkonten geleistet werden.
(3) Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Geld ohne schriftliche
Vollmacht nicht berechtigt.
(4) Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Kunden sowie Stellung eines
Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden
werden alle Zahlungsansprüche gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung sofort
fällig, dies gilt auch für erst zukünftig erstellte Rechnungen für produzierte und noch zur
Auslieferung kommende Waren. Zugleich gelten alle Rabatte und Skonti als verfallen, so
dass der Kunde die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu zahlen hat. Die vorstehende
Regelung gilt bei laufender Geschäftsverbindung auch, wenn unser Kunde mit der
Zahlung auch nur einer Rechnung in Verzug gerät. In allen vorstehenden Fällen sind wir
berechtigt, für alle etwaigen weiteren Lieferungen Vorauszuzahlung in bar zu verlangen
und noch ausstehen-de Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheiten auszuführen. Im gegebenen Fall können wir ferner verlangen, dass die
noch nicht bezahlte Ware vom Kunden auf seine Kosten herausgegeben wird. Dies gilt
noch nicht als Rücktritt von dem Vertrag. Wir sind jedoch im Falle des Zahlungsverzuges
nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(5) Die Zurückbehaltung oder die Aufrechnung wegen anderer als unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers, sind unzulässig.
(6) Die Zahlung ist ausschließlich bargeldlos per Überweisung in Euro möglich.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, uns seine USt-ID Nummer unverzüglich und vollständig
mitzuteilen. Im Falle unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Mitteilung behalten wir uns
die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ungeachtet der jeweils geltenden
Steuergesetze vor.
§10 Haftungsausschlüsse, Gefährliche Güter
(1) Unsere Beratung im Wort, Schrift und durch Versuch, erfolgt nach bestem Wissen
und ist unverbindlich und erfolgt unter Ausschluss der Haftung; die Eignung unseres
Produktes für die Kundenanwendung und die Vereinbarkeit der Verwendung mit Rechten
Dritter bleibt in der Verantwortung des Kunden.
(2) Kunden, die unsere Verpackungen für „Gefährliche Güter“ im Sinn von §2 des
Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter verwenden, sind verpflichtet, uns vor
Auftragserteilung detailliert über alle mit den zu verpackenden Gütern verbundenen
Gefahren vollständig schriftlich zu informieren.
(3) Gütezeichen auf unseren Kartonagen gelten nicht als „zugesicherte Eigenschaften“.
(4) Die Eignung unserer Produkte für den Anwendungsbereich des Kunden und die
damit verbundene Einhaltung besonderer Bestimmungen, insbesondere des
Lebensmittelrechts, liegt außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und unterliegt daher
ausschließlich der Verantwortung des Kunden.
(5) Unser Recht zur Ersatzlieferung wird hiervon nicht berührt.
§11 Anwendbares Recht, Datenschutz, Teilnichtigkeit
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens über den
internationalen Warenkauf von 1980 (CISG). Gerichtsstand für beide Seiten ist
ausnahmslos – auch für Wechsel- oder Schecksachen – der Sitz unserer Gesellschaft.
(2) Wir teilen unseren Kunden mit, dass wir die Kundendaten EDV-mäßig gespeichert
haben, soweit dies für die Abwicklung unserer Geschäftsbeziehungen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 DSGVO. Ohne Ihre Einwilligung werden
diese Daten nicht an Dritte weitergegeben. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten
Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfragen, Ihrer Aufträge und der weiteren
Pflege der Kundenbeziehungen zu Ihnen. Sie haben jederzeit das Recht auf
unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren
Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf
Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenden Sie sich hierzu an die
Golletz Verpackungen GmbH, Elbingstrasse 6, 49624 Löningen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
elbing6

elbing6

92,9% positive Bewertungen
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Letzter Monat
Bestätigter Kauf
Alles gut. Schneller Versand.
0***3 (127)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Unprofessionelle Verpackung. 6,6 kg Kantenschutz in Packpapier eingeschlagen. Verkäufer will DPD verantwortlich machen und ist der Meinung, ich hätte die Annahme verweigern sollen. Netter Versuch sich aus der Affäre zu ziehen. Die angegebenen Maße differieren über -10 % mit den tatsächlichen Maßen. Alles sehr unerfreulich. Erster und letzter Kauf. Schade.
Antwort von elbing6- Verkäufer elbing6 hat auf Bewertung reagiert.- Verkäufer elbing6 hat auf Bewertung reagiert.
Es gibt immer den einen oder anderen der ein gewissen negatives Meinungsbild von sich abgibt und versucht dadurch die positiven Bewertungen runter zu ziehen! Man sollte schlechte Laune nicht an Anbietern auslassen die Ihr Bestes geben. Unsere bisheringen POSITIVEN Bewertungen sprechen für sich. Schönen Tag noch.
o***d (386)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
alles 1a
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