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Final Fantasy X-2 Sony PlayStation 2 Ps2 Spiel Game NEU NEW Sealed Englisch

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Erscheinungsjahr
2004
EAN
5030932037015
USK-Einstufung
USK ab 12 Jahren
Genre
Rollenspiele
Plattform
Sony PlayStation 2
Spielname
Final Fantasy X-2
Herausgeber
Electronic Arts

Über dieses Produkt

Produktkennzeichnungen

Herausgeber
Electronic Arts
EAN
5030932037015
eBay Product ID (ePID)
12050701313

Produkt Hauptmerkmale

USK-Einstufung
USK ab 12 Jahren
Genre
Rollenspiele
Plattform
Sony PlayStation 2
Spielname
Final Fantasy X-2

Zusätzliche Produkteigenschaften

Erscheinungsjahr
2004
Sprache
Englisch/Deutsch
Mittel
DVD-ROM
Produktbeschreibung
In Final Fantasy X-2 weht der Wind der Veränderung durch Spira: es lauern überall neue Gefahren und vielleicht könnte ein Freund noch am Leben sein... Zwei Jahre nach Yunas schicksalhafter Reise und ihrem Sieg über [Sin] hat sich in dem einst so chaotischen Spira ein gewaltiger Wandel vollzogen. Es herrscht die Ewige Stille. Die Menschen Spiras haben die Lehren Yevons verworfen und sich ehemaligen Feinden, den Al Bhed, und deren Begeisterung für Maschina geöffnet. Die Apparatisten haben es sich zum Ziel gemacht, den Gebrauch von Maschina in Spira weiterzuverbreiten und sind so weit gegangen, "Maschina" in "Maschinen" umzubenennen, um das mit dem Namen verbundene Stigma zu entfernen. Doch obwohl Frieden und Ruhe nach Spira zurückgekehrt sind, fühlt Yuna eine Leere in ihrem Herzen, die es ihr unmöglich macht, wie die anderen voranzuschreiten. Eines Tages erhält Yuna einen seltsamen Sphäroiden, auf dem sich anscheinend Bilder des Blitzballspielers befinden, von dem Yuna angenommen hatte, er sei für immer von ihr gegangen. Und obwohl sich Yuna der wahren Identität des Dargestellten nicht sicher ist, fühlt sie sich dazu getrieben, ihn ausfindig zu machen. Yuna muss die damalige unverhoffte Trennung zu einem innerlichen Abschluss bringen und sei es nur, um Gewissheit über die Unmöglichkeit eines Wiedersehens zu erlangen. So beginnt Yunas Reise von neuem und dies ist Yunas Geschichte. FINAL FANTASY X-2 stellt die erste wahre Fortsetzung eines Teils der Serie dar und enthält einige spielerische Neuerungen, die das Genre des Rollenspiels zu neuen Höhen befördert. Beinhaltet eine Vielzahl neuer und einzigartiger Charakterklassen, wie Schütze, Glücksspieler, Berserker und die untypische Diva Zum ersten Mal in einem FINAL FANTASY kannst du die Charakterklasse in der Hitze des Gefechts mittels der neu geschaffenen Kostümpaletten wechseln Atemberaubende Umkleidesequenzen, die den Bestiabeschwörungen in FINAL FANTASY X in nichts nachstehen Erstes missionsbasierendes FINAL FANTASY mit nichtlinearem Spielablauf

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Blondiesretrogames
Sebastian Lemcke
Eichenweg 26
02627 Radibor OT Lomske
Germany
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:liaM-Emoc.oohay@grseidnolb
An und Verkauf
USt-IdNr.:
  • DE 346427218
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
 
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Nach beendigung des Angebotes erhält der Höchstbietende den Zuschlag für die angebotene Ware. Der Vertragsabschluss gilt ab diesem Zeitpunkt rechtskräftig.
 
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Rechnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
 
§4 Zahlung
Der Verkaufspreis zzgl. Evetueller Versandkosten ist vor der Versand der Ware über die jeweilige Plattform zu entrichten.
 
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
§ 6 Lieferzeit und Rücksendung
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
5. Bei einer Rücksendung behalten wir uns das Recht vor, nur ungeöffnete Waren wieder entgegen zu nehmen, d.h. dass jenes Siegel, welches von unserem Unternehmen auf dem Versandkarton aufgebracht wurde, nicht beschädigt ist und sich jenes Paket als ungeöffnet identifizieren lässt. Diese Vorsichtsmaßnahme dient jediglich als Absicherung vor Teildiebstahl der gelieferten Ware.
 
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
 
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
 
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).
Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
 
§ 10 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
blondiesaundv

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1***m (258)- Bewertung vom Käufer.
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Produktbewertungen & Rezensionen

4.6
16 Produktbewertungen
  • 10 Nutzer bewerten dieses Produkt mit 5 von 5 Sternen
  • 5 Nutzer bewerten dieses Produkt mit 4 von 5 Sternen
  • 1 Nutzer bewerten dieses Produkt mit 3 von 5 Sternen
  • 0 Nutzer bewerten dieses Produkt mit 2 von 5 Sternen
  • 0 Nutzer bewerten dieses Produkt mit 1 von 5 Sternen

Gute Grafiken

Erfüllt meine Erwartungen

Gute Tonqualität

Relevanteste Rezensionen

  • Zwiegespalten...

    Lange war ich am Überlegen, ob ich mir nach dem wirklich rundum gelungenen Vorgänger Final Fantasy X die Fortsetzung wirklich kaufen sollte. Das Fazit vorweg: Ich habe es nicht bereut! Zwar ist es gewöhnungsbedürftig mit nur drei Charakteren zu spielen, auch der ständig notwendige Kostümwechsel ärgerte mich zu Anfang sehr. Je länger ich jedoch spielte, desto mehr gefiel mir dieses Spiel mit seiner beeindruckenden Grafik, dem sehr passenden Sound und den Minigames. Stundenlang habe ich Sphärobreak gespielt, bin als Revolverheldin verzweifelt und habe die Wüste Bikanel wohl einmal völig umgegraben. Mit Begeisterung habe ich Chocobos gefangen, gezüchtet und auf Reisen geschickt. Clasko und ich sind gute Freunde geworden. Was mich etwas gestört hat, ist die Gleichheit der Fähigkeiten aller ...

  • FF X-2 (Playstation 2) Spiel

    Besonders gefiel mir die Idee an dem Spiel. Das ist das erste Spiel aus der FF Serie das eine Fortsetzungsgeschichte, einen Teil 2 bietet. Zudem finde ich es toll das die Leader in diesem Spiel aus Mädchen bestehen. Grafik ist toll.Schwierigkeit ist gut.Und wie immer haben FF auch die kleinen EXTRAS mitdrin. Allerdings sind diese Extras kaum zufinden und die Reihenfolge ist ganz schön schwer rauszufinden.Vielleicht aer auch für Profis kein Problem. Außerdem hatte Lulu keinen dicken bauch und die Gegner sind am anfang relativ einfach. Alles zusammen aber ein TOP-SPIEL. dafür das es nur eine Fortsetzung ist wurde alles supa gemacht und besonders für uns Mädchen ist es eine tolle gelegenheit zuzeigen das auch wir was drauf haben. OH UND TOLLE IDEE MIT DEM SPHÄRO-KLAMOTTEN-BRETT.was ...

  • Anders- aber ein Muß

    Warum habe ich FF X-2 ??? Na ich bin ein FF Fan und versuche, an jedes Spiel zu kommen. Bei diesem Spiel ging es vorrangig um- MUSS ICH HABEN. Es ist anders als alle FF Spiele zuvor. Der Spielaufbau ist gewöhnungsbedürftig. Es sind nur Mädels im Spiel, im Gegensatz zu früher. Rikku und Yuna kennt man schon- Paine ist neu. Es gibt Missionen, die erledigt werden müssen, es gibt viele verschiedene Orte, die zu Fuß und später per Luftschiff, erreichbar sind. Die Orte kann man auch zwischendurch immer wieder besuchen. Das Aufleveln und Weiterentwickeln ist anders als sonst. Es gibt verschiedene Dinge, die man finden muß, um sich ein neues "Kostüm" anzulegen. Das beinhaltet Waffen und Abilitys, die man erlernen kann um sich somit weiter zu entwickeln. Eben genauso, wie in ...

  • Final Fantasy X - 2 (Playstation 2)

    Final Fantasy X-2 ist eine gelungene Fortsetzung zum Spiel Final Fantasy X . Die Storry ist geil gemacht und ehe man 100 % durch hat , dauert es schon ein weilchen und ohne Lösungsbuch ist das ganz schön schwer . Ich selber hab bis jetzt nur 96 % durch . Schade bloß , das es in diesem Teil KEINE !!! Besias gibt bzw. keine neuen erfunden worden sind . Die fehlen einem echt . Vor allen Dingen Anima . ;-) . Sonst kann man dieses Spiel nur wärmstens empfehlen .

  • Final Fantasy X-2 (PS2)

    Ein Final Fantasy Spiel, dass als erster echter Nachfolger bekannt geworden ist. Dieses Spiel ist, da es ein Final Fantasy ist, nicht ohne Lösungsbuch komplett zu lösen, was für die Komplexität des Spieles spricht. Obwohl selbst Spieler, die nicht daran interresiert sind ein Spiel komplett zu lösen einen enormen Zeitaufwand in dieses Spiel investieren müssen. Als Fazit bleibt nur zu sagen: Wer ein Final Fantasy Spiel gespielt hat wird immer weitere Spielen. MfG MruUsi !