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Scheibler Sicherheitsstiefel S3 Verona

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Neu mit Karton
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eBay-Artikelnr.:335226762460

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu mit Karton: Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel, in der Originalverpackung (wie z. ...
Marke
Scheibler
Schuhform
Stiefel
Produktart
Sicherheitsschuhe
Ausgewählte Suchfilter
Sicherheitsschuhe
Geschlecht
Herren
Sicherheitsklasse
S3

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

J. G. Scharff GmbH & Co. KG
Stefan de Vries
Industriestraße 9-11
26789 Leer
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT3114929194 94+
:liaM-Eed.reel-ffrahcs@seirved.s
USt-IdNr.:
  • DE 117264242
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des BDB
für die Verwendung gegenüber Verbrauchern
Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und
gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte
mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige
Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu
regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden,
auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widersprechen.
 
I. Geltungsbereich
 
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer (Verbraucher) abgeschlossenen Vertrag über die
Lieferung von Waren.
 
2. Alle Vereinbarungen die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im
Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem
Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung schriftlich
niedergelegt.
 
II. Angebot und Vertragsschluss
 
1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn,
dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
 
2. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den
unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des
Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
 
III. Preise/Zahlungsbedingungen
 
1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten, sofern keine
abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer
und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten.
 
2. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen,
befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug
abgeladen.
 
3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern,
wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr
als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder -senkungen der eigenen
Einstandspreise, Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten kommt. Dies wird
der Verkäufer auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des
vereinbarten Kaufpreises, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
 
4. Der Kaufpreis ist bei Übergabe oder Lieferung fällig; die Gewährung eines
Zahlungszieles bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
 
5. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde, bleibt die Ware bis zur Bezahlung
des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers (siehe hierzu unter VI.).
 
6. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sofern ein Zahlungsziel
vereinbart wurde ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an
Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Zentralbank
(EZB), mindestens aber 5 %-Punkten zu verlangen. Der Nachweis eines höheren
Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
 
7. Wird ein SEPA-Lastschriftmandat vereinbart, werden wir ermächtigt, Zahlungen
vom Konto des Käufers mittels Lastschrift einzuziehen. Der Käufer weist sein
Kreditinstitut an, die von uns gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Einzug der
Lastschrift erfolgt zum Fälligkeitsdatum. Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Nicht Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug zum nächsten Bankarbeitstag. Drei
Bankarbeitstage vor dem Einzug wird der Käufer über den Einzug informiert
werden (Pre-Notification). Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu
sorgen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem
Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Dabei gelten
die mit ihrem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. Die fällige Forderung bleibt
auch bei einer Rücklastschrift bestehen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung
oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers,
solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht
wurden.
 
8. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht. Es wird auf den einzelnen
Kauf und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung
abgestellt.
 
IV. Liefer- und Leistungszeit
 
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart
worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
 
2. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen
Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu
vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Eine
Haftung für einfache Fahrlässigkeit bleibt bestehen. Dem Verkäufer ist ein
Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der
Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
 
3. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften
Verletzung einer vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet der
Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf einer von dem
Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung.
 
4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt,
soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
 
V. Gewährleistung/Haftung
 
1. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden
Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an
Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des
Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
 
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine
Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im
Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten
Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware
eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen
Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst
ist.
 
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige
Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche
gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem
Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
 
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt
insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die
Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich
erfolgte.
 
VI. Eigentumsvorbehalt
 
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines
Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer
alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese
Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe
Dritter entstehen.
Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner
Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt,
kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom
Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum
stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer
liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der
Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt
vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung
befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers - abzüglich
angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
VIII. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach
dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(Stand: 09/2014)
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
jgscharff

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Genaue Beschreibung
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e***e (1144)- Bewertung vom Käufer.
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i***o (280)- Bewertung vom Käufer.
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