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Arbeitsleuchte GLI VariLED von Bosch Professional 18V Akku-Lampe 420 Lumen NEU

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eBay-Artikelnr.:305507508566
Zuletzt aktualisiert am 30. Apr. 2024 09:50:32 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Stromquelle
Batterie
EAN
3165140600422
Breite
8 cm
Anzahl der LEDs
3
Herstellernummer
0.601.443.400
Marke
Bosch
Produktart
Baustrahler
Beleuchtungstechnik
LED
Besonderheiten
Tragbar, Hängend, Ausziehbar
Spannung
18 V
Material
Kunststoff
Länge
13 cm
Gewicht
300 g
Höhe
4 cm

Über dieses Produkt

Produktkennzeichnungen

Marke
Bosch
Herstellernummer
0.601.443.400
EAN
3165140600422
Upc
3165140600422
eBay Product ID (ePID)
2324033781

Produkt Hauptmerkmale

Produktart
Baustrahler
Anzahl der LEDs
3
Spannung
18 V
Besonderheiten
Tragbar, Hängend, Ausziehbar
Beleuchtungstechnik
LED
Material
Kunststoff

Maße

Höhe
4 cm
Breite
8 cm
Länge
13 cm
Gewicht
300 g

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

RELMA GmbH
GmbH Relma
Am Bahnhof 7
08056 Zwickau
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:liaM-Eed.amler@lednah
USt-IdNr.:
  • DE 364699677
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Verkaufs- und Lieferbedingungen
 
1. Geltung
 
Alle Lieferverträge schließen wir ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen. Der Besteller erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Abweichungen von diesen Bedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir sie ausdrücklich anerkennen.
 
2. Angebot und Vertragsabschluss
 
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Abbildungen, Zeichnungen, sowie Gewichts- und Maßangaben in Angeboten und Werbeprospekten gelten nur annäherungsweise. Die Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden, oder stillschweigend die Lieferung erfolgt.
 
3. Preise
 
Unsere Preise gelten ab Lager, einschließlich Verladung, ausschließlich Verpackung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
4. Umfang und Lieferung
 
Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Alle dem Besteller überlassenen Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und sind nach erfolgter Lieferung an uns zurück zu geben. Der Besteller verpflichtet sich, diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich zu machen.
 
5. Lieferzeit
 
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Sie beginnen, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und seitens des Bestellers alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen. Nimmt der Besteller die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, sind wir berechtigt eine Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft eine Anzahlung auf den Rechnungsbetrag i. H. v. 30% zu verlangen.
 
6. Zahlung
 
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in bar zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen i. H. der jeweils banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite. Die Berechnung weiterer Verzugsschäden behalten wir uns vor.
Ist für den Kaufpreis Ratenzahlung vereinbart, wird der restliche Betrag sofort fällig, wenn der Besteller mit einer Rate mehr als zehn Tage in Verzug ist. Treten Umstände ein, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers nachteilig beeinflussen, so sind wir berechtigt unsere Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel sofort fällig zu erklären. In diesem Fall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen aus einem Kaufvertrag mit Gegenansprüchen zu verrechnen. Nehmen wir, nach vorheriger Zustimmung, Wechsel in Zahlung, so erfolgt dies unter den üblichen Vorbehalt. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Besteller.
 
7. Versand und Gefahrenübergang
 
Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht im Falle der Versendung auf den Käufer über, sobald er die Ware von der den Transport ausführenden Person übernommen hat. Dies gilt auch, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird oder Lieferung frei Haus vereinbart wurde. Im Falle der Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf ihn über, sobald ihm die Ware übergeben wurde.
Verzögert sich der Versand, weil der Käufer die Ware nicht innerhalb einer Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft abnimmt, so geht die Gefahr ab diesem Tage auf den Besteller über. Geringfügige Mängel berechtigen den Besteller nicht zur Verweigerung der Abnahme.
 
 
8. Beanstandungen und Mängelrügen
 
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch das Fehlen von Bedienungshandbüchern, sowie erhebliche , leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner zählen Fälle darunter, in denen eine andere Sache, oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Solche offensichtlichen Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
 
2. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen schriftlich gerügt werden.
 
3. Bei Verletzen der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
 
9. Haftung für den Mangel der Lieferung
 
1. Mängel der gelieferten Sache einschließlich Bedienungshandbücher und sonstiger Unterlagen werden von uns innerhalb von einem Jahr ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Käufer behoben. Dies geschieht nach Wahl des Käufers durch kostenfreie Nachbesserung, oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.
 
2. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden, oder ist die Nachbesserung, oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst aus zu gehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung, oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen, oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
 
3. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß des Liefergegenstandes und nicht auf Schäden, welche auf Überlastung, unsachgemäßen Gebrauch, Unfall oder
höhere Gewalt zurück zu führen sind. Die Gewährleistung entfällt auch dann, wenn der Käufer sich nicht an die Betriebsanweisung hält, oder ohne unsere Zustimmung Reparaturen oder Veränderungen vorgenommen hat.
 
4. Die Sachmängelansprüche verjähren, sofern nicht im Einzelfall eine längere Frist vereinbart wird in 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung. Sollten unsere Hersteller, oder Vorlieferanten längere Verjährungsfristen gewähren, werden wir im Einzelfall die uns zustehenden Sachmängelansprüche an den Käufer abtreten.
 
5. Der Verkauf von gebrauchter Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
 
10. Haftung
 
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
 
11. Lieferung zur Probe
 
Auf Probe gelieferte Waren gelten nach Ablauf der vereinbarten Frist als verbindlich bestellt, wenn sie nicht unmittelbar nach Ablauf der Probezeit an uns zurückgegeben werden. Der Besteller verpflichtet sich, die auf Probe gelieferten Waren pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung zu schützen. Bei Verlust, egal aus welchen gründen, haftet der Besteller.
 
12. Eigentumsvorbehalt
 
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Verkauft der Besteller die Ware vor deren Bezahlung, so tritt er seine Forderungen an uns ab. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterverarbeitet, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis zum Rechnungswert der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren, zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werkliefervertrages verwendet, so gilt für diese Forderung aus diesem Vertrag ebenfalls unser Eigentumsvorbehalt.
Der Verkäufer ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Eine Abtretung dieser Forderung ist nicht zulässig. Unser Widerruf gilt bereits als erfolgt bei Zahlungseinstellung, Beantragung einer Insolvenz, eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, bei Scheck- oder Wechselprotest, oder einer erfolgten Pfändung. Danach eingehende, an uns abgetretene Forderungen hat der Besteller auf einem Sonderkonto getrennt zu verwalten. Die abgetretenen Außenstände sind uns unverzüglich bekannt zu geben. Die Drittschuldner sind vom Besteller zu unterrichten. Ist der Eigentumsvorbehalt, oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart.
Der Besteller ist verpflichtet, alle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf seine Kosten gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und uns auf Verlangen dies nachzuweisen. Der Besteller tritt die Ansprüche gegen die Versicherung schon jetzt i. H. des Eigentumsvorbehaltes an uns ab.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gelieferte Waren zurück zu holen. Der Besteller gewährt uns in diesem Fall freien Zutritt zu den Räumlichkeiten wo sich unsere Ware befindet. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag, sondern dient nur als Sicherheit für unsere Ansprüche. Alle mit der Rücknahme verbundenen Kosten wie Transportkosten, Demontagekosten, Lagerkosten und Wertminderung trägt der Besteller.
 
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Zahlung der Sitz unserer Firma.
Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Zwickau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Rechtsbeziehungen zu unserem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
 
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.
 
 
Verkaufs- und Lieferbedingungen
 
 
1. Geltung
 
Alle Lieferverträge schließen wir ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen. Der Besteller erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Abweichungen von diesen Bedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir sie ausdrücklich anerkennen.
 
2. Angebot und Vertragsabschluss
 
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Abbildungen, Zeichnungen, sowie Gewichts- und Maßangaben in Angeboten und Werbeprospekten gelten nur annäherungsweise. Die Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden, oder stillschweigend die Lieferung erfolgt.
 
3. Preise
 
Unsere Preise gelten ab Lager, einschließlich Verladung, ausschließlich Verpackung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
4. Umfang und Lieferung
 
Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Alle dem Besteller überlassenen Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und sind nach erfolgter Lieferung an uns zurück zu geben. Der Besteller verpflichtet sich, diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich zu machen.
 
5. Lieferzeit
 
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Sie beginnen, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und seitens des Bestellers alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen. Nimmt der Besteller die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, sind wir berechtigt eine Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft eine Anzahlung auf den Rechnungsbetrag i. H. v. 30% zu verlangen.
 
6. Zahlung
 
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in bar zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen i. H. der jeweils banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite. Die Berechnung weiterer Verzugsschäden behalten wir uns vor.
Ist für den Kaufpreis Ratenzahlung vereinbart, wird der restliche Betrag sofort fällig, wenn der Besteller mit einer Rate mehr als zehn Tage in Verzug ist. Treten Umstände ein, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers nachteilig beeinflussen, so sind wir berechtigt unsere Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel sofort fällig zu erklären. In diesem Fall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen aus einem Kaufvertrag mit Gegenansprüchen zu verrechnen. Nehmen wir, nach vorheriger Zustimmung, Wechsel in Zahlung, so erfolgt dies unter den üblichen Vorbehalt. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Besteller.
 
7. Versand und Gefahrenübergang
 
Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht im Falle der Versendung auf den Käufer über, sobald er die Ware von der den Transport ausführenden Person übernommen hat. Dies gilt auch, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird oder Lieferung frei Haus vereinbart wurde. Im Falle der Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf ihn über, sobald ihm die Ware übergeben wurde.
Verzögert sich der Versand, weil der Käufer die Ware nicht innerhalb einer Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft abnimmt, so geht die Gefahr ab diesem Tage auf den Besteller über. Geringfügige Mängel berechtigen den Besteller nicht zur Verweigerung der Abnahme.
 
 
8. Beanstandungen und Mängelrügen
 
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch das Fehlen von Bedienungshandbüchern, sowie erhebliche , leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner zählen Fälle darunter, in denen eine andere Sache, oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Solche offensichtlichen Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
 
2. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen schriftlich gerügt werden.
 
3. Bei Verletzen der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
 
9. Haftung für den Mangel der Lieferung
 
1. Mängel der gelieferten Sache einschließlich Bedienungshandbücher und sonstiger Unterlagen werden von uns innerhalb von einem Jahr ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Käufer behoben. Dies geschieht nach Wahl des Käufers durch kostenfreie Nachbesserung, oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.
 
2. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden, oder ist die Nachbesserung, oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst aus zu gehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung, oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen, oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
 
3. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß des Liefergegenstandes und nicht auf Schäden, welche auf Überlastung, unsachgemäßen Gebrauch, Unfall oder
höhere Gewalt zurück zu führen sind. Die Gewährleistung entfällt auch dann, wenn der Käufer sich nicht an die Betriebsanweisung hält, oder ohne unsere Zustimmung Reparaturen oder Veränderungen vorgenommen hat.
 
4. Die Sachmängelansprüche verjähren, sofern nicht im Einzelfall eine längere Frist vereinbart wird in 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung. Sollten unsere Hersteller, oder Vorlieferanten längere Verjährungsfristen gewähren, werden wir im Einzelfall die uns zustehenden Sachmängelansprüche an den Käufer abtreten.
 
5. Der Verkauf von gebrauchter Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
 
10. Haftung
 
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
 
11. Lieferung zur Probe
 
Auf Probe gelieferte Waren gelten nach Ablauf der vereinbarten Frist als verbindlich bestellt, wenn sie nicht unmittelbar nach Ablauf der Probezeit an uns zurückgegeben werden. Der Besteller verpflichtet sich, die auf Probe gelieferten Waren pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung zu schützen. Bei Verlust, egal aus welchen gründen, haftet der Besteller.
 
12. Eigentumsvorbehalt
 
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Verkauft der Besteller die Ware vor deren Bezahlung, so tritt er seine Forderungen an uns ab. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterverarbeitet, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis zum Rechnungswert der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren, zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werkliefervertrages verwendet, so gilt für diese Forderung aus diesem Vertrag ebenfalls unser Eigentumsvorbehalt.
Der Verkäufer ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Eine Abtretung dieser Forderung ist nicht zulässig. Unser Widerruf gilt bereits als erfolgt bei Zahlungseinstellung, Beantragung einer Insolvenz, eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, bei Scheck- oder Wechselprotest, oder einer erfolgten Pfändung. Danach eingehende, an uns abgetretene Forderungen hat der Besteller auf einem Sonderkonto getrennt zu verwalten. Die abgetretenen Außenstände sind uns unverzüglich bekannt zu geben. Die Drittschuldner sind vom Besteller zu unterrichten. Ist der Eigentumsvorbehalt, oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart.
Der Besteller ist verpflichtet, alle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf seine Kosten gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und uns auf Verlangen dies nachzuweisen. Der Besteller tritt die Ansprüche gegen die Versicherung schon jetzt i. H. des Eigentumsvorbehaltes an uns ab.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gelieferte Waren zurück zu holen. Der Besteller gewährt uns in diesem Fall freien Zutritt zu den Räumlichkeiten wo sich unsere Ware befindet. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag, sondern dient nur als Sicherheit für unsere Ansprüche. Alle mit der Rücknahme verbundenen Kosten wie Transportkosten, Demontagekosten, Lagerkosten und Wertminderung trägt der Besteller.
 
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Zahlung der Sitz unserer Firma.
Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Zwickau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Rechtsbeziehungen zu unserem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
 
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.
 
 
Stand 12/2023
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
RelmaGmbH

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Angemessene Versandkosten
5.0
Lieferzeit
4.9
Kommunikation
5.0
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Alles wie beschrieben. Vielen Dank.
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Hat alles super geklappt

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