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D - Schild mit Jahreszahl 1971 Alu-Ausführung für Oldtimer Käfer, VW u. Andere

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Neu
5 verfügbar / 22 verkauft
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eBay-Artikelnr.:124813435319
Zuletzt aktualisiert am 25. Apr. 2024 14:49:15 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Ausländisches Produkt
Ja
Hersteller
No-Name
Modifizierter Artikel
Ja
Oldtimer-Teil
Ja

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Graviertechnik Holger Buchal
Holger Buchal
Hauptstrasse 38
56459 Kölbingen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT578361936620
:xaF67 83 619 36620
:liaM-Eed.enilno-t@lahcuB-redlihcS
USt-IdNr.:
  • DE 266020485
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
 
 
1. Vertragsabschluß und Vertragsinhalt
Für alle Verträge gelten die nachstehenden Bedinungen. Einkaufsbedingung des Bestellers
verpflichten den Lieferer nicht, auch wenn dieser nicht ausdrücklich widerspricht, und
der Besteller seine Zustimmung zu den Bedingungen des Lieferers nicht ausdrücklich
erklärt. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des
Lieferers.
 
2. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend. Angeforderte Skizzen und Entwürde werden bei
Auftragserteilung nicht berechnet.
Sie bleiben in jedem Fall geistiges Eigentum des Lieferers und dürfen dem Wettbewerb nicht
zugänglich gemacht werden.
 
3. Aufträge
Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung als angenommen. Dies gilt auch für
Aufträge, die durch Vertreter abgeschlossen werden, sowie für alle mündlichen
Vereinbarungen. Aufträge, die zu verschiedenen Terminen lieferbar sind (Aufrufaufträge),
berechtigen den Lieferer, die gesamte Menge auf einmal herzustllen.
 
4. Korrekturabzüge, Ausfallmuster
Die Freigabe vorgelegter Korrekturabzüge oder Ausfallmuster sowie der ausdrückliche
Verzicht auf Vorlage von Korrekturabzügen durch den Besteller befreie den Lieferer von
jeder Verantwortung für die Richtigkeit der nach diesen Vorlagen gefertigten Schilder.
 
5. Werkzeuge, Filme und Modelle
Durch Bezahlung von Kostenanteilen für Werkzeuge, Filme und Modelle erwirbt der
Besteller kein Anrecht auf diese selbst, bzw. auf deren Auslieferung. Werkzeuge, Filme und
Modelle werden beim Lieferer 3 Jahre ab dem Tag der letzten Lieferung für Nachbestellungen
Aufbewahrt. Werkzeugkostenanteile werden unmittelbar berechnet und können nicht
amortisiert werden.
 
6. Auftragsänderungen
Auftragsänderungen oder Stornierungen berechtigen den Lieferer zur Berechnung sämtlicher
vorher angefallener Kosten für Korrekturabzüge, Modelle, Werkzeuge, Filme und Fertigung.
 
7. Lieferfristen
Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen angegeben. Für die genaue Einhaltung wird keine
Gewähr übernommen. Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit tritt ein. Wenn der Besteller
Korrekturvorlagen oder Rückfragen nicht unverzüglich bearbeitet, nachträglich
Auftragsänderungen vornimmt, Lieferungen üblicher Qualität nicht abnimmt, oder wenn
durch unvorhergesehene und unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse im Werk des
Lieferers oder bei einem Vorlieferanten die Lieferung verzögert wird.
Schadensersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrag wegen Überschreitung der Lieferfrist
sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Lieferer zum Rücktritt vom Vertrag.
 
8. Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Die
Preise sind grundsätzlich Festpreise. Bei Abrufaufträgen ist der Lieferer berechtigt, eine
angemessene Preisanpassung vorzunehmen, falls sich die Fertigungskosten nach
Vertragsabschluß maßgeblich geändert haben. Für Abrufaufträge vereinbarte Preise verlieren
ihre Gültigkeit, wenn der Besteller nicht die festgelegte Menge abnimmt.
Bestätigte Preise sind für Nachbestellungen nicht verbindlich.
 
9. Verpackung
Versandkosten wie Fracht, Porto, Verpackung (wie Umschäge, Kisten, Karton, etc.) gehen zu Lasten des
Empfängers.
 
 
10. Lieferung und Versand
Im allgemeinen erfolgen Lieferung und Berechnung eines Auftrages im Ganzen. Der Lieferer
ist auch zu Teillieferungen mit anteiliger Berechnung und Anspruch auf
Rechnungsbegleichung berechtigt. Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten
Menge sind fabrikationstechnisch bedingt und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Die
Lieferung erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
 
11. Abnahme
Die Abnahme der Ware nach besonderen Prüfverfahren, abweichend von der üblichen Stück –
für – Stück – Kontrolle, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Lieferers.
Der Abnehmer ist nicht berechtigt, den Lieferer mit Kosten für Prüfarbeiten zu belasten.
 
12. Mängelrügen
Beanstandungen aller Art sind – unbeschadet der Vorschrift § 377 HBG – unverzüglich,
spätestens aber 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich geltend zu machen. Zwei Monate
nach Lieferung ist auch die Haftung für versteckte Mängel ausgeschlossen. Stellt der Besteller auf Verlangen
keine Proben der beanstandeten Ware unverzüglich zur Verfügung, so entfallen alle Mängelansprüche. Bei
fristgerecht erhobenen, berechtigten Mängelrügen und bei Rücksendung der fehlerhaften Stücke verpflichtet
sich der Lieferer entweder zur Ersatzlieferung oder kostenlosen Nachbesserung oder Gutschrift unter
Ausschluss aller darüber hinausgehenden Ansprüche. Geringfügige Mängel der Schilder an Material,
Oberfläche, Farbe usw.lassen sich bei der Eigenart der Herstellung nicht vermeiden. Desgleichen können
Maßabweichungen, die im Rahmen der in DIN 825 festgelegten Toleranzen liegen, nicht beanstandet
werden.
 
13. Zahlung
Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb 8
Tagen werden 2 % Skonto gewährt. Bei Überschreiten des Zahlungszieles ist der Lieferer berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz für die Zeit zwischen
Fälligkeit und Zahlung zu berechnen
 
14. Eigentumsvorbehalte
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen
Gesamtforderung Eigentum des Lieferers (Vorbehaltsware). Akzepte, Wechsel und Schecks gelten erst nach
ihrer Einlösung als Bezahlung. Sind die gelieferten Schilder durch den Käufer inzwischen weiterverarbeitet
worden, wird der Lieferer in Höhe des Verkaufswertes Miteigentümer der mit den Schildern versehenen
Ware. Der Kunde ist berechtigt, über die Vorbehaltsware imordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen.
Darüber hinausgehende Verfügung wie Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verkauf nach erfolgter
Zahlungseinstellung sind nicht gestattet. Die Erfüllung weiterer Kaufverträge kann der Lieferer von
Vorauszahlung oder Sicherstellung abhängig machen.
 
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kölbingen. Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht
56457 Westerburg am Sitz des Lieferers.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
ww-schilder

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100% positive Bewertungen
4.376 Artikel verkauft
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Genaue Beschreibung
5.0
Angemessene Versandkosten
5.0
Lieferzeit
5.0
Kommunikation
4.9
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Verkäuferbewertungen (1.569)

l***p (604)- Bewertung vom Käufer.
Letztes Jahr
Bestätigter Kauf
Alles bestens. Tolle Ware, blitzschneller Versand. Vielen Dank!
0***e (504)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Alles ok, gerne wieder.
m***t (318)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Alles super, gerne wieder
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