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PRCD Zwischen-Stecker, FI-Schalter, Personenschutzschalter, 10mA

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eBay-Artikelnr.:204378261352
Zuletzt aktualisiert am 29. Dez. 2023 06:49:43 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Spannung
201-250 V
Geeignet für
Außenbereich
Marke
Markenlos
Farbe
Schwarz
EAN
4023386391223

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Weingärtner Kabel GmbH
Weingärtner-Kabel GmbH
Hummelbergstr. 4
72184 Eutingen im Gäu
Germany
USt-IdNr.:
  • DE 144267904
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
„Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" Weingärtner-Kabel GmbH • Hummelbergstr . 4 • 72184 Eutingen I Gäu
1. Vertragsabschluss: discher Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung oder ähnliches , nen wir Miteigentumsanteile gemäß Nummer 3 haben, wird uns ein unse-
1. Diese Allgemeinen Geschäfts- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (nach- nicht rechtzeitig erfüllt ,sind wir berechtigt, unsere Lieferfristen und -termine- rem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten. folgend AGLZB ge-nannt ) gelten grundsätzlich für alle - auch zukünftigen - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden - entsprechend den 7. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzu- Lieferungen , Leistungen und Angebote der Firma Weingärtner-Kabel GmbH Bedürfnissen unseres Produktionsablaufes angemessen hinauszuschieben. ziehen, es sei denn, w ir widerrufen die Einziehungsermächtigung in den in (nachfolgend Lieferant genannt ), sofern sie nicht ausdrücklich und schritt- 3. Für die Einhaltung der Lieferfristen und -termine ist der Zeitpunkt der Ab- Abschnitten 111. Ziffer 6 und VI 1. Ziffer 8 genannten Fällen. Auf unser Verlan- lich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Allgemeine Ge- sendung ab Werk maßgebend. gen ist er verpflichtet, seine Käufer sofort von der Abtretung an uns zu schäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt und auch ohne 4. In Fällen höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider unterrichten - sofern wir das nicht selber tun - und uns die zur Einziehung ausdrücklichen , schriftlichen Widerspruch des Lieferanten nicht Vertrags- Parteien und verschieben sich die Termine und Fristen für die Erfüllung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur Abtretung der For- inhalt. Die Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind als Unternehmer na- vertraglicher Verpflichtungen entsprechend ; als Fälle höherer Gewalt gel- derungen ist der Kunde in keinem Fall befugt.
tü rliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen- ten auch Arbeitskämpfe in eigenen und fremden Betrieben, Transport- 8. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug und deutet dies auf eine Gefähr- gesellschaften , mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in verzögerungen , Maschinenbruch, hoheitliche Maßnahmen und sonstige von dung der Realisierbarkeit eines nicht unerheblichen Teils unserer Forde- Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- keiner der Parteien zu vertretende Umstände . Das Ereignis höherer Gewalt rung hin, sind wir berechtigt, die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware dein. ist der anderen Vertragspartei unverzüglich anzuzeigen. frühestens sechs zu untersagen, die Ware zurückzuholen und hierzu gegebenenfalls den Be-
2. Abweichungen und Ergänzungen des Kunden sind nur mit unserer aus- Wochen nach Erhalt dieser Anzeige sind beide Vertragsparteien zum Rück- trieb des Kunden zu betreten. Die Rückholung ist kein Rücktritt vom Ver- drücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam vereinbart . Sie gelten nur tritt vom Vertrag berechtigt. trag.
für das Geschäft, für das sie getroffen werden. 5. Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen stehen dem Kunden die Rechte aus 9. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss
3. Unsere Angebote sind freibleibend. Dies gilt insbesondere für den Fall von §§ 281, 323 BGB erst dann zu, wenn er uns eine angemessene Frist zur uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen .
Änderungen und Verbesserungen , die dem technischen Fortschritt dienen. Lieferung gesetzt hat.die - insoweit abweichend von§§ 281 , 323 BGB - mit 10. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forde- Abweichungen von produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt der Erklärung verbunden ist. dass er die Annahme der Leistung nach dem rungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kun- und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Kunden Ablauf der Frist ablehne; nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Anspruch den insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. nicht unzumutbar sind. auf Erfüllung ausgeschlossen . VIII. Mängelansprüche
4. Angebote des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung durch uns 6. Im Verzugsfall haften wir nach Maßgabe des Abschnitts IX. für den vom 1. Die Ware ist vertragsgemäß , wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs als angenommen. Das Schweigen auf ein solches Angebot stellt keine An- Kunden nachgewiesenen Verzögerungsschaden. Wir werden dem Kunden von der vereinbarten Spezifikation nicht oder nur unerheblich abweicht; nahme dar. unverzüglich die voraussichtliche Dauer der Lieferverzögerung mitteilen. Vertragsgemäßheit und Mangelfreihert unserer Ware bemessen sich aus-
5. Entsprechendes gilt auch für in elektronischer Form übermittelte kaufmän- Nach Kenntnis von der Dauer der Lieferverzögerung hat uns der Kunde schließlich nach den ausdrücklichen Vereinbarungen über Qualität und nische Bestätigungsschreiben . es sei„denn. dass für die Geschäftsverbin- unverzüglich die Höhe des voraussichtlichen Verzögerungsschadens mit- Menge der bestellten Ware. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatz- dung die beiderseitige elektronische Ubermittlungsform vereinbart ist und zuteilen. Ubersteigt der voraussichtliche Verzögerungsschaden 20% vom zweck oder eine bestimmte Eignung 1Vird nur insoweit übernommen, als die Ubermittlung an die zur Entgegennahme derartiger Erklärungen aus- Wert der von der Lieferverzögerung betroffenen Menge, ist der Kunde ver- dies ausdrücklich vereinbart ist; im Ubrigen obliegt das Eignungs- und drücklich bestimmte Anschrift erfolgt. pflichtet, sich unverzüglich um einen entsprechenden Deckungskauf zu Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunde. Wir haften nicht für Ver-
6. Unsere auf Abschluss, Änderung oder Beendigung von Verträgen gerichte- bemühen . gegebenenfalls von uns nachgewiesene Deckungskauf- schlechterung oder Untergang oder unsachgemäße Behandlung der Ware ten Erklärungen bedürfen der Schriftform ; es bedarf jedoch keiner qualifi- möglichkeiten unter Rücktritt vom Vertrag für die von der Lieferverzögerung nach Gefahrübergang.
zierten elektronischen Signatur, soweit mrt dem Besteller nichts anderes betroffene Menge wahrzunehmen ; die nachgewiesenen Mehrkosten des 2. Inhalte der vereinbarten Spezifikation und ein etwa ausdrücklich vereinbar- vereinbart ist. Deckungskaufs und für die Zwischenzeit nachgewiesener Verzögerungs- ter Verwendungszweck begründen keine Garantie; die Ubernahme einer
7. Nach Bestellung des Kunden kommt der Vertrag durch unsere schriftliche schaden werden von uns erstattet. Kommt der Kunde seinen Schadens- Garantie bedarf der schriftlichen Vereinbarung .
Auftragsbestätigung , die auch maschinell und ohne Unterschrift und minderungspflichten nach dem vorhergehenden Absatz nicht nach, ist un- 3. Der Kunde hat empfangene Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Namenswiedergabe rechtsgültig ist, oder durch unsere Lieferung zustan- sere Haftung für nachgewiesenen Verzögerungsschaden auf 50 % des Mängelansprüche bestehen nur, wenn Mängel unverzüglich schriftlich ge- de. Wertes der betroffenen Menge beschränkt. rügt werden, versteckte Sachmängel müssen unverzüglich nach ihrer Ent-
8. Angaben, die vor der Bestellung im Rahmen der Auftragsbearbeitung ge- 7. Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die deckung gerügt werden. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme macht werden, insbesondere über Leistungs-, Verbrauchs- oder andere gesamte Lieferung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der ist die Rüge von Mängeln, die bei dieser Abnahme festgestellt werden kön- Einzeldaten, sind nur verbindlich, wenn sie von uns mit der Auftragsbestä- Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Be- nen, ausgeschlossen . Unverzüglich ist die Mängelrüge nur, wenn sie inner- tigung oder auch danach schriftlich bestätigt werden. stellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er halb von 14 Tagen erfolgt.
9. Angaben in Prospekten und Anzeigen gelten nicht als Beschaffenheits- ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies 4. Qer Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer vereinbarung. nicht der Fall, so hat der Kunde den auf die Teillieferung entfallenden Uberprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die
10. Die von uns gefertigten Zeichnungen und sonstige Unterlagen bleiben in Vert_ragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen auf unserer Seite. beanstandete Ware oder eine Probe derselben auf unsere Kosten zur Verfü- jedem Falle unser Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich, derartige Schrift- Im Ubrigen gilt Abschnitt IX. gung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten w ir un„s die stücke dritten Personen nicht zugänglich zu machen. 8. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart , ist erforderlichenfalls Belastung des Kunden mrt Fracht und Umschlagskosten sow ie dem Uber-
11. Unsere Angestellten und/ oder Handelsvertreter haben keine Vollmacht, gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren. prüfungsaufwand vor.
rechtsgeschäftliche Erklärungen für uns abzugeben . Irgendwelche Abspra- Geschieht das versehentlich nicht, schulden wir die Lieferung binnen einer 5. Ab Entdeckung des Mangels hat der Kunde alle Veränderungen an dem chen mit unseren Angestellten und/ oder Handelsvertretern erhalten uns angemessenen Frist. bemängelten Gegenstand zu unterlassen, es sei denn, unsere ausdrückli- gegenüber Wirksamkeit also nur dann, wenn die Absprachen durch uns 9. Soll ein Liefertermin oder eine Lieferfrist im Sinne vorstehender Regelun- ehe (schriftliche) Zustimmung liege vor. Verändert der Kunde den gerügten ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. gen verbindlich sein, muss dies ausdrücklich vereinbart sein. Ohne Hin- Gegenstand nach Entdeckung des (angeblichen) Mangels, so ist der Mangel-
11 . Liefergegenstand: weis auf Verbindlichkeit genannte Liefertermine oder Lieferfristen sind nur anspruch verwirkt, wenn durch die Veränderung die Feststellung des Man-
1. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen nebst Abbildungen, Zeich- als unverbindliche Termine und/oder Fristen gemeint. gels oder seine Behebung erschwert oder unmöglich gemacht wird. nungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungs- und sonstige Eigenschafts- V. Versand , Verpackung und Gefahrübergang 6. Bei Waren, die mit qualitativen Einschränkungen verkauft worden sind, ste- beschreibungen sow ie sonstige Informationen über Vertragsprodukte und 1. Wir bestimmen den Spediteur oder Frachtführer. hen dem Kunde bezüglich der angegebenen Fehler und solcher, mit denen Leistungen sind nur annähernd verbindlich . Bestimmte Eigenschaften der 2. Wird die Verladung oder Beförderung der Ware aus einem Grunde, den der er üblicherweise zu rechnen hat, keine Mängelansprüche zu.
zu liefernden Ware gelten nur dann als garantiert , wenn dies ausdrücklich Kunde zu vertreten hat, verzögert , so sind wir berechtigt, auf Kosten und 7. Bei Vorliegen eines Sachmangels werden wir nach unserer Wahl - unter schriftlich vereinbart wurde. Eine Bezugnahme auf Normen oder vereinbar- Gefahr des Kunden die Ware nach billigem Ermessen einzulagern , alle zur Berücksichtigung der Belange des Kunden - Nacherfüllung entweder durch te Spezifikationen allein beinhaltet lediglich eine nähere Waren- bzw. Erhaltung der Ware für geeignet erachteten Maßnahmen zu treffen und die Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung leisten. Wird die Nacherfüllung Leistungsbezeichnung und keine Zusicherung von Eigenschaften . Ware als geliefert in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt , wenn versand- durch uns nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgreich durch-
2. Aus Maß- und Gewichtsabweichungen können daher keinerlei Rechte ge- bereit gemeldete Ware nicht innerhalb angemessener Frist abgerufen wird. geführt , so kann der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gen uns abgelertet werden, es sei denn, die Abweichung sei im Einzelfall Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt. setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf er entweder den Kaufpreis herab- unvertretbar groß. 3. Soweit handelsüblich, liefern wir die Ware verpackt; die Kosten trägt der setzen oder von dem Vertrage zurücktreten kann; wertergehende Ansprü-
3. Für die vertraglich vorausgesetzte . sich aus der allgemeinen Beschreibung Kunde. ehe bestehen nicht. Abschnitt IX. bleibt unberührt.
des verkauften Gegenstandes ergebende , Funktion stehen wir im Rahmen 4. Verpackung , Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenom- 8. Bei nur unerheblichen Mängeln ist der Besteller nur zur Minderung des der vertraglichen Gewährleistungspflichten ein.Weitergehende Zusicherun- men. Eine über den Transportzweck hinausgehende Verpackung oder ein Kaufpreises berechtigt (§ 441 BGB).
gen hinsichtlich Qualität und Funktion der ver-äußerten Gegenstände etc . sonstiger besonderer Schutz, z.B. für eine längerfristige Aufbewahrung oder 9. Bei Vorliegen eines Rechtsmangels steht uns das Recht zur Nacherfüllung bedürfen - sollten sie uns verpflichten - der ausdrücklichen schriftlichen Lagerung , bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. durch Beseitigung des Rechtsmangels innerhalb von zwei Wochen ab Er- Bestätigung durch uns. Für uns verpflichtende Zusicherungen haften wir - 5. Bei Transportschäden hat der Kunde unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme halt der Ware zu. Im Ubrigen gilt Nummer 7 zweiter Absatz entsprechend . ebenfalls - nach den Regelungen dieser AGLZB . bei den 1uständigen Stellen zu veranlassen . 10. Die Verjährungsfrist im Fall mangelhafter Lieferung endet - außer im Fall
III. Preise und Zahlungsbedingungen: 6. Mit der Ubergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens des Vorsatzes - nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung . Unberührt davon
1. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise zzgl. Mehrwertsteuer. jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, geht die Gefahr auf den gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ware, die entsprechend ihrer
2. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungs- Kunden über. üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und datum in bar ohne Abzug, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich 7. Die gesamte Transportgefahr trägt der Kunde. dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; Nachbesserung oder Ersatzlieferung vereinbart worden ist. Bei Barzahlung innerhalb einer Woche nach VI. Teillieferungen, Abrufbestellungen: lassen die Verjährungsfrist nicht neu beginnen.
Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. 1. Der Kunde darf Teillieferungen nicht ablehnen. 11. Rückgriffsansprüche des Kunden nach§ 478 BGB gegen uns sind beschränkt
3. Ist vereinbart , dass die Ware innerhalb einer bestimmten Frist nach unse- 2. Ist ein Vertrag des Inhaltes abgeschlossen , dass der Kunde entweder eine auf den gesetzlichen Umfang der gegen den Kunden geltend gemachten rer Meldung der Versandbereitschaft von unserem Kunden zum Versand von vorneherein bestimmte Menge in zeitlichen Abständen abruft oder eine Mängelansprüche Dritter und setzen voraus, dass der Kunde seiner im Ver- freigegeben werden soll (Abruf), sind wir ab dem Zeitpunkt der Versand- unbestimmte Menge in Teilmengen abnimmt, haben die Abrufe bzw. Ab- hältnis zu uns obliegenden Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen bereitschaft berechtigt , die Ware zu fakturieren ; der Kaufpreis ist in diesem nahme von Teilmengen in angemessenen Zeitabständen zu erfolgen. So- ist.
Fall 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Rechte aus Zif- weit diese Zeitabstände nicht durch besondere schriftliche Vereinbarung IX. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
fer 6 bleiben vorbehalten. festgelegt sind bleibt es dem Lieferanten überlassen gern § 315 BGB ange- 1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf
4. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jewei- messene Abnahmefristen festzulegen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher ligen Basiszinssatz berechnet. 3. Teilt der Kunde die abzurufende bzw. abzunehmende Teilmenge nicht recht- Pflichten oder bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahr-
5. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten, fälligen Schuld ein- zeitig in den vorgesehenen zeitlichen Abständen mit, ist der Lieferant be- lässigkert unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schließlich der darauf entfallenden Verzugszinsen verwandt, wenn der Kunde rechtigt, dem Kunden eine Nachfrist von 14 Tagen zur Vornahme der Ab- schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten . Bei schuldhafter keine andere ausdrückliche Bestimmung trifft . Die Anrechnung erfolgt nahme bzw. des Abrufes zu stellen. Bei fruchtlosem Ablauf auch dieser Verletzung wesentlicher Vertrags pflichten haften wir - außer in den Fällen zunächst auf die Zinsen. Nachfrist ist der Lieferant berechtigt , nach seinem Ermessen eine ange- des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkert unserer gesetzlichen Vertre-
6. Soweit infolge nachträglich eingetretener Umstände, aus denen sich eine messene Teilmenge an den Kunden auszuliefern und den entsprechenden ter oder Erfüllungsgehilfen - nur für den vertragstypischen ,vorhersehbaren wesentliche Vermögensverschlechterung ergibt , unser Zahlungsanspruch Gegenwert als Kaufpreis zu erheben, oder aber für die nicht abgerufene Schaden.
gefährdet ist, sind wir berechtigt, ihn - unabhängig von der Laufzert zahlungs- bzw. nicht abgenommene Teilmenge Schadensersatz wegen Nichterfüllung 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von halber entgegengenommener Wechsel - fällig zu stellen. zu beanspruchen; wird Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt, so Leben, Körper und Gesundheit.
7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt , aus anderen Ver- geht der Anspruch auf Abnahme der Teilmenge unter. 3. Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten trägen uns obliegende Lieferungen solange zurückzuhalten, solange der VII. Eigentumsvorbehalte: Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Verzug besteht. Auch sind wir in solchem Falle berechtigt unter Eigentums- 1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur X. Anzuwendendes Recht:
vorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen , deren Veräußerung zu verbie- Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldo- 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der ten, uns abgetretene Ansprüche dem Drittschuldner gegenüber unmittel- forderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
bar geltend zu machen, von mit dem Kunde abgeschlossenen Verträgen gilt auch für künftige und bedingte Forderungen. W ir sind zur Abtretung 2. Bei der Abrechnung von Lieferungen von einem EU-Mitgliedstaat in einen zurückzutreten, Vorauszahlung zu verlangen, sofern der Kunde eine ihm der uns gegenüber dem Kunden zustehenden Zahlungsansprüche befugt. anderen gelten die umsatzsteuerlichen Regelungen der 6. EG-Richtlinie in gesetzte Nachfrist von mindestens 14 Tagen fruchtlos hat verstreichen las- 2. Be- und Verarbeitung der Vorbehalts ware erfolgen für uns als Hersteller im der jeweils gültigen Form, es sei denn, dass nationales Recht dem entge- sen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unbe- Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete gensteht. Sofern von uns Umsatzsteuer zu erheben ist, schuldet der Kunde rührt. Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nummer 1. neben dem vereinbarten (Netto-) Kaufpreis auch die jeweilige Umsatzsteuer.
8. Im Fall des Zahlungsverzugs, der auf einem erkennbaren Vermögensverfall 3. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen :
des Kunden beruht, sind wir auch zum Rücktritt berechtigt, ohne dass es anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen 1. Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtung ist der Ort des Lieferwerkes einer entsprechenden Fristsetzung bedarf. Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum oder des Lagers, aus dem wir liefern.
9. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu. soweit es auf dem- Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum 2. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden sowie Gerichts- selben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderun- durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung , so überträgt der Kun- stand für beide Vertragsteile ist Horb. W ir sind auch berechtigt , den Kun- gen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind. de uns bererts jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschafts- den an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10. Die Preise gelten ab Werk, also ohne Fracht und sonstige Nebenkosten. rechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungs- 3. Der Lieferant und die mit ihm verbundenen Unternehmen sind berechtigt,
11. Bei einem Lieferwert ab EURO 2.000,00 übernehmen wir die Kosten des wertes der Vorbehaltsware. im Falle der Verarbeitung im Verhältnis des in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Bestimmungen im billigsten Versandes innerhalb des Bereiches der Bundesrepublik ; zusätzli- Rechnungswertes der Vorbehalts ware zum Rechnungswert der anderen Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen stehende Daten zu speichern und ehe Versendungskosten ab Grenze gehen zu Lasten des Kunden und Käu- verwendeten Waren, und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Mit- zu verarbeiten .
fers. eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nummer 1. 4. frühere ALZB's sind aufgehoben.
12. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Das Verpackungsmaterial wird 4. Der Kunde darf die Vorbehalts ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 5. Der Kunde darf Marken, Warenzeichen . Handelsnamen und sonstige Zei- nicht zurückgenommen. zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug chen und Schutzrechte des Lieferanten nur nach vorheriger schriftlicher
13. W ill der Kunde eine Transportversicherung abgeschlossen haben, ist uns ist, weiterveräußern, vorausgesetzt, dass er sich das Eigentum vorbehält Genehmigung und nur im Interesse des Lieferanten verwenden oder an- das schriftlich anzuzeigen. Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden. und die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Nummern 5 melden.
IV. Lieferfristen, Liefertermine und 6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehalts- 6. Der Kunde ist dafür verantwortlich. dass aufgrund seiner Anweisungen
1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch ware ist er nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung gilt auch die Verwen- bezüglich Formen. Maße, Farben. Gewichte etc. nicht in Schutzrechte Drit- nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages ; entsprechen- dung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werkverträgen. ter eingegriffen wird. Der Kunde wird den Lieferanten gegenüber allen An- des gilt für Liefertermine. Alle Lieferfristen und -termine stehen unter dem 5. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehalts- sprüchen Dritter wegen Verletzung von vorgenannten gewerblichen Schutz- Vorbehalt unvorhersehbarer Produktionsstörungen und rechtzeitiger Selbst- ware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Um- rechten einschließlich aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten frei- belieferung mit erforderlichen Vormaterialien und. soweit Fremdprodukte fang zur Sicherung wie die Vorbehalts ware im Sinne der Nummer 1. stellen und auf Wunsch in einem etwaigen Rechtsstreit unterstützen.
aus Zukäufen vereinbart oder branchenüblich sind, unter dem Vorbehalt 6. Wird die Vorbehaltsware vom Kunde zusammen mit anderen Waren weiter- 7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein von Lieferfähigkeit und rechtzeitiger Selbstbelieferung . veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Ver- oder werden, so wird dadurch die W irksamkeit der übrigen Bestimmungen
2. Wenn der Kunde vertragliche Pflichten - auch Mitwirkungs- oder Neben- hältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der nicht berührt , wenn sich im Gesamtgefüge des Vertrages eine verbleibende pflichten - , wie Eröffnung eines Akkreditives, Beibringung in- oder auslän- anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an de- sinnvolle Regelung ergibt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
WEEE-Nummer:
  • DE19719222
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