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Migatronic Focus Stick 161 E PFC, MMA, Elektroden-Inverter, E-Hand-Gerät NEU

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Neu
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EUR 584,03
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Standort: Nürnberg, Deutschland
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eBay-Artikelnr.:256155174070
Zuletzt aktualisiert am 25. Mär. 2024 14:51:56 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Anwendung
Elektrode
Produktart
Elektroden Schweißgerät
Angebotspaket
Nein
Spannung
1x230 V
Länge
400 mm
Höhe
230 mm
Breite
150 mm
Herstellernummer
79337042
Marke
Migatronic
Herstellungsland und -region
China
Schutzklasse
23S
Schweißverfahren
E-Hand
Schweißstrom
20-160 A
Polarität
DC
EAN
5707303269176

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Gas and More Nürnberg
Jörg Suitter
Vogelweiherstr. 73
90441 Nürnberg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT02464241190
:xaF01464241190
:liaM-Eed.eromdnasag@grebnreun
USt-IdNr.:
  • DE 133482981
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der Ebay-Geschäftsbedingungen und meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gas & More
§ 1 Verkaufs- und Lieferbedingungen
 
(1)
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber
Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Soweit für Verbraucher und Unternehmer nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen unterschiedliche Regelungen gelten, so ist dies kenntlich gemacht.
(2)
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Gas & More erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
 
§ 2 Vertragsschluss
 
(1)
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt – die Bonität des Kunden vorausgesetzt – auch ohne besondere Mitteilung als bestätigt, wenn er nicht binnen einer Frist von 6 Werktagen abgelehnt wird.
Bei Onlinegeschäften geben Sie Ihre rechtlich verbindliche Bestellung durch klicken der Schaltfläche
Senden ab, der Vertrag gilt hiermit als geschlossen.
(2)
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Folgendes gilt zusätzlich ergänzend und/oder abweichend von dem Vorgenannten nur für die
Vertragsbeziehung zu Unternehmern:
Eventuelle vermerkte Maße, Gewichte, Farbtöne, Eigenschaften etc. sind nur ungefähr und nicht
verbindlich.
 
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
 
(1)
Der jeweils angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst nicht die Liefer - und Versandkosten.
(2)
Beträge unter 20,- Euro Brutto sind stets Bar oder mittels EC-Lastschrift zahlbar.
Onlinegeschäfte sind gegen Vorkasse abzuwickeln.
(3)
Der Kaufpreis ist ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% gegenüber Verbrauchern und in Höhe von 8% gegenüber Unternehmern über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass uns ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
(4)
Der Kunde hat nicht das Recht, mit von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen oder nicht von uns anerkannten Gegenansprüchen aufzurechnen oder deswegen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Folgendes gilt zusätzlich ergänzend und/oder abweichend von dem Vorgenannten nur für die
Vertragsbeziehung zu Unternehmern:
(5)
Unsere Preise basieren auf den jeweiligen Gestehungskosten und verstehen sich ausschließlich
Verpackung.
 
(6)
Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
(7)
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des
Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgr und von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
(8)
Legierungszuschläge (LZ) auf Edelstahle und -metalle, Kupfer, Messing, Blei etc. und andere
Rohstoffzuschläge (RZ) werden jeweils mit den gültigen Sätzen berechnet.
 
§ 4 Lieferung, Verpackung, Gefahrenübergang
 
(1)
Die Lieferung innerhalb Deutschlands er folgt frei Haus bzw. frei Empfangsort/-station bei Speditions- oder Bahnfracht jeweils einschl. Verpackung.
Bei Onlinegeschäften und Ebay - Bestellungen erfolgt der Versand grundsätzlich gegen Vorkasse, innerhalb von 3-4 Tagen nach Zahlungseingang auf unserem Konto.
(2)
Ausgenommen sind Kleinaufträge (< 100,- Euro Brutto Warenwert), schwersperrige (> 120cm x 60cm x 60cm) bzw. gewichtsintensive (>31,0 kg) Güter oder vom Kunden gewünschte Kurierleistungen. Für
Kleinaufträge wird ein Kostenanteil von 6,50 Euro zzgl. MwSt. für Porto und Verpackung berechnet. Hier gilt Lieferung ab Werk.
(3)
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(4)
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir dem Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.
Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige
Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft
abgeschlossen haben.
Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die
Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder
Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die
Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden.
(5)
Bei Eintritt von Hindernissen bei uns oder unseren Lieferanten, die auf höherer Gewalt beruhen,
sind wir während der Dauer des Hindernisses von der Lieferpflicht entbunden. Vereinbarte
Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang. Als höher e Gewalt gelten insbesondere
Krieg, Streiks und Aussperrungen bei unseren Vorlieferanten oder - sofern Streik bzw. Aussperrung
rechtmäßig sind - bei uns, innere Unruhen, terroristische Anschläge und Naturkatastrophen.
(6)
Wenn es zu rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen (insbesondere Streik und Aussperrung) bei
uns kommt, haften wir nicht, soweit uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(7)
Ist das Hindernis im Sinne (5) dieser Bestimmung dauernder Natur, sind wir zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt, es sei denn, das Hindernis war bereits bei Vertragsschluss erkennbar.
(8)
Der Kunde ist ohne unsere Zustimmung nicht zur Rückgabe gelieferter Ware berechtigt. Im Falle
unserer Zustimmung können wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 20% des
Warenwertes berechnen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist.
(9)
Bei Sonderanfertigungen sind Mehr - oder Minderlieferungen bis zu 8% der bestellten Menge
zulässig und müssen zu den gleichen Preisen anerkannt werden. Sond eranfertigungen können
grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.
(10)
Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung
und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei
Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den
Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung
bleiben unberührt.
(11)
Bleibt der Kunde mit der Abnahme der Ware länger als 14 Kalendertage im Rückstand, sind wir
nach Setzung einer Nachfrist von 10 Kalendertagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können wir 20% des
Warenpreises als Entschädigung fordern oder einen höheren Schaden geltend machen. Der Kunde
ist berechtigt, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist.
(12)
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungsverpflichtungen, so sind
wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(13)
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht
in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten
ist.
Folgendes gilt zusätzlich ergänzend und/oder abweichend von dem Vorgenannten nur für die
Vertragsbeziehung zu Unternehmern:
(14)
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unsere Betriebsräume bzw. bei
Direktlieferung die des Vorliefereranten verlässt, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart
ist. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Kunden, geht bereits vom Tage der
Versandbereitschaft die Gefahr auf den Kunden über.
Wir sind verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherung zu bewirken, die dieser
verlangt.
 
§ 5 Gewährleistung
 
(1)
Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen
Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2)
Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte
Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die
Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach unseren
öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Diese
gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung
berechtigt sind. Der Kunde muss uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren.
(3)
Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung
neuer Ware. Der Kunde ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis
herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal
vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist,
ist der Kunde berechtigt, wahlweise den Kaufpreis angemessen herabzusetzen oder vom Vertrag
zurückzutreten.
(4)
Der Kunde kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn
die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
(5)
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Folgendes gilt zusätzlich ergänzend und/oder abweichend von dem Vorgenannten nur für die
Vertragsbeziehung zu Unternehmern:
(6)
Der Kunde muss uns Mängel gem. § 377 HGB unverzüglich anzeigen; anderenfalls gilt die Ware als
genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere das
Vorliegen eines Mangels, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
(7)
Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und
Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein
Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die
Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige
Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der
Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen
ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der
Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige,
ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(8)
Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben,
insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung
hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(9)
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Wege-,
Transport-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich
jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus
entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
(10)
Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung (Nacherfüllung) Gewähr. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit dies für
den Kunden zumutbar ist. Die beanstandete Ware ist vom Kunden in dem Zustand, in dem sie sich im
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden indes kein
Rücktrittsrecht zu.
(11)
Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den
fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel
angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(12)
Soweit die Bes chaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen,
ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Absatz 1 Satz 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des
Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
(13)
Die Verjährung der Mängelansprüche im Fall des § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB beträgt ein Jahr ab
Auslieferung der Ware.
(14)
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
(15)
Werden vom Kunden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den
Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, entfällt jede
Gewährleistung unsererseits, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
 
§ 6 Haftungsbeschränkung
 
(1)
Wir haften ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper
und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern
oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2)
Wir haften ferner ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3)
Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, so
haften wir auch für einen solchen Schaden. Unsere Schadensersatzhaftung ist jedoch auf den
vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4)
Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht. Hiervon unberührt bleibt unsere
Haftung nach vorstehendem § 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
§ 7 Eigentumsvorbehalt
 
(1)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser
Eigentum.
Folgendes gilt zusätzlich ergänzend und/oder abweichend von dem Vorgenannten nur für die
Vertragsbeziehung zu Unternehmern:
(2)
Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware), bis der Kunde alle Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund
gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bezahlt hat.
(3)
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der
gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der
Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die
uns gehörenden Waren erfolgen.
(4)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen
Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der
Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem
Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige
Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(5)
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(6)
Der Eigentumsvorbehalt er streckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so
erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder
verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(7)
Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder des Erzeugnisses entstandenen Forderungen
gegen Dritte (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Kunde
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(8)
Die in § 7 (3) dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Pflichten des Kunden gelten
auch entsprechend in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(9)
Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretene Forderung für unsere Rechnung
im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein
sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. In diesem Fall können wir verlangen, dass der
Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die
Abtretung mitteilt.
(10)
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
 
§ 8 Vertragsrecht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
 
(1)
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem
Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN
Kaufrechtes (CISG).
(2)
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Ger ichtsstand; wir sind jedoch berechtigt,
dem Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
 
§9 Unwirksamkeit
 
(1)
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine spätere in ihm aufgenommene Bestimmung
ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem
Vertrag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 08/2009
 
§10 Wiederrufsbelehrung:
Rücksendeadresse:
Gas & More Nürnberg
Jörg Suitter
Vogelweiherstr. 73
90441 Nürnberg
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
 
Der Widerruf ist zu richten an:
Gas and More Nürnberg
Jörg Suitter
Vogelweiherstr. 73
90441 Nürnberg
nuernberg@gasandmore.de
Fax: 0911/4246410
§11 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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Schnelle Lieferung,gut verpackt-der Artikel(125x0,6mm Trennscheiben v.Rhodius sind TOP aber saugefährlich im handling)speziell für inox-Stahl.
3***t (1217)- Bewertung vom Käufer.
Letzter Monat
Bestätigter Kauf
Schnelle Lieferung. Gute Qualiät.

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