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Standfuss - Pfostenträger für Stabmattenzaun RAL7016 Anthrazit und RAL6005 Grün

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Standort: Buchholz, Deutschland
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eBay-Artikelnr.:116033961020
Zuletzt aktualisiert am 13. Jan. 2024 09:47:18 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Breite
10 cm
Marke
Markenlos
Farbe
Anthrazit und Grün
Produktart
Pfostenträger
Besonderheiten
Korrosionsbeständig, Langlebig, Schwerlast, Wasserresistent
Befestigungsmaterial inklusive
Nein
Zusätzlich benötigte Teile
Ja
Montage erforderlich
Ja
Material
Stahl
Länge
14 cm
Finish
Pulverbeschichtet

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

StahlBor Borowich und Kolotii
Am Basaltkegel 1
53567 Buchholz
Germany
USt-IdNr.:
  • DE 324929801
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
I. Geltungsbereich
 
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Betrieb StahlBor Borowich & Kolotii GbR, vertreten durch die Gesellschafter, Herr Eugen Borowich und Frau Anna Kolotii, Am Basaltkegel 1, 53567 Buchholz (Westerwald), Mail kontakt@stahlbor.de und ihren Kunden oder Lieferanten.
 
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten werden nicht anerkannt.
 
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB
 
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
 
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
 
 
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
 
 
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
 
 
1. Vertragsschluss
 
1.1 Bestellungen des Kunden bei StahlBor Borowich & Kolotii GbR, stellen lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch das Unternehmen.
 
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
 
1.3 Die Annahme erfolgt durch StahlBor Borowich & Kolotii GbR mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
 
 
2. Lieferung
 
2.1 Die StahlBor Borowich & Kolotii GbR liefert ab eigenem Lager oder der Lagerräume eines kooperierenden Lieferanten an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
 
 
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
 
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten. Bei Montageaufträgen können Anfahrtskosten anfallen.
 
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
 
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von StahlBor Borowich & Kolotii GbR (nachfolgend: Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
 
• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von StahlBor Borowich & Kolotii GbR bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
 
• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an StahlBor Borowich & Kolotii GbR erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
 
• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
 
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von StahlBor Borowich & Kolotii GbR, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von StahlBor Borowich & Kolotii GbR. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde StahlBor Borowich & Kolotii GbR unverzüglich zu benachrichtigen.
 
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an StahlBor Borowich & Kolotii GbR ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
 
• Auf Verlangen von StahlBor Borowich & Kolotii GbR hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. StahlBor Borowich & Kolotii GbR wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Lemme freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
 
 
4. Gewährleistung
 
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
 
4.2 Die StahlBor Borowich & Kolotii GbR, übernimmt keine Haftung für Materialien und Dienstleistungen dritter Anbiete. Die Haftung beschränkt sich ausschließlich auf die im Angebot aufgeführten Materialien oder Dienstleistungen.
 
4.3 Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet StahlBor Borowich & Kolotii GbR über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
 
4.4 Mängelansprüche des Kunden/ des Unternehmens, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
 
 
5. Haftung
 
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit StahlBor Borowich & Kolotii GbR nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die StahlBor Borowich & Kolotii GbR dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 
IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
 
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
 
 
1. Kosten
 
1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
 
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
 
1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
 
1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
 
1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
 
1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
 
 
2. Beendigung
 
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
 
 
3. Zahlungen
 
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. StahlBor Borowich & Kolotii GbR kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
 
 
4. Mitwirkungspflichten
 
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. Der Kunde sorgt für unbegrenzte Baufreiheit.
 
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
 
4.3 Der Kunde hat die Monteure auf sämtliche unterirdischen Leitungen, Anschlüsse, Kabel, Rohre etc. und derer genaue Lage und Verlauf hinzuweisen. Bei Beschädigung von unerwarteten und seitens des Kunden nicht angekündigten Leitungen trägt StahlBor Borowich & Kolotii GbR keine Verantwortung und leisten keinen Schadenersatz.
 
4.4 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist StahlBor Borowich & Kolotii GbR berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
 
 
5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
 
5.1 Die Angaben von StahlBor Borowich & Kolotii GbR über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
 
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
 
 
6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
 
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
 
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
 
 
7. Erweitertes Pfandrecht
 
StahlBor Borowich & Kolotii GbR steht wegen seiner Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
 
8. Gewährleistung
 
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage StahlBor Borowich & Kolotii GbR unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von StahlBor Borowich & Kolotii GbR Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von StahlBor Borowich & Kolotii GbR für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
 
 
 
9. Warnhinweis Naturgewalten
 
Die StahlBor Borowich & Kolotii GbR haftet nicht für entstandene Schäden durch Naturgewalten, wie z.B. Sturmschäden durch starke Regenfälle oder starke Windlasten, Schäden durch Überschwemmung, Erdrutschschäden, Brandschäden oder ähnliches was als ein Naturgewaltschaden anzusehen ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein montierter Sichtschutz (z.B. eines Zaunes) unter stärkeren Windlasten oder Sturmböen beschädigt werden kann. Die StahlBor Borowich & Kolotii GbR versichert alle notwendigen Vorkehrungen zur Vorbeugung vorzunehmen (z.B. durch Einbetonierung der Pfosten) versichert jedoch nicht, dass ein Schaden durch Naturgewalten komplett auszuschließen ist.
 
 
V. Schlussbestimmungen
 
StahlBor Borowich & Kolotii GbR ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der StahlBor Borowich & Kolotii GbR und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
 
Kontakt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de Telefon: 07851 / 795 79 40
 
Fax: 07851 / 795 79 41
 
 
VI. Geltendes Recht, Kontakt
 
 
 
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
stahlbor

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