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Konus / Konuskappen / Konus Kappen 22 / 500 Stück / Schalung / Bauzubehör

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Artikelmerkmale

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Ausländisches Produkt
Ja
Marke
Markenlos
Modifizierter Artikel
Ja
Herstellernummer
nicht zutreffend
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Euroschalung GmbH
Martin Siwy
Barntruper Weg 20
40468 Düsseldorf
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT55561615710
:xaF5117338/40120
:liaM-Eed.gnulahcsorue@pohs
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit Aufrufbar unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
USt-IdNr.:
  • DE 283066379
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Euro Schalung GmbH
 
I. Allgemeines / Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil sämtlicher Verträge (z.B. Kauf-, Liefer- und Mietverträge ) zwischen dem Kunden und uns als Verkäufer beziehungsweise Vermieter.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Absatz 1 BGB.
II. Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass aus diesen ausdrücklich etwas anderes hervorgeht.
2. Bestellungen des Kunden bedürfen der schriftlichen Annahme durch uns. Ist die Bestellung als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
III. Preis und Zahlungsbedingungen
1. Alle unsere Preise sind Nettopreise, das heißt sie verstehen sich ab Werk, ohne Verpackung, Transport, Versicherung und Zoll.
2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird, sofern es sich um umsatzsteuerpflichtige Umsätze handelt, in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung
4. Der gesamte Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Wechsel werden von nur aufgrund besonderer Vereinbarung angenommen, und zwar immer nur zahlungshalber, vorbehaltlich des Eingangs. Die Zahlung gilt erst mit dem Tag als bewirkt, an welchem wir über die Gutschrift auf unserem Konto endgültig verfügen können. Sämtliche Spesen und Abgaben, insbesondere Diskontspesen und Wechselgebühren, trägt der Kunde.
6. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, uns sämtliche Kosten der Forderungsbetreibung und Rechtsverfolgung zu ersetzen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
IV. Lieferung
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt und der Kunde zu deren Annahme verpflichtet.
4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
5. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
7. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
8. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
9. Eine Haftung für Lieferverzug, außer in den vorgenannten Fällen ist ausgeschlossen.
10. In jedem Fall ist unsere Schadensersatzhaftung im Rahmen des Verzugsschadens auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern er nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
VI. Gefahrübergang und Versand
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2. Die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware tatsächlich zum Versand bereitgestellt haben. Soweit nicht der Versand durch uns vereinbart ist, hat der Kunde für die unverzügliche Abholung der Ware Sorge zu tragen.
3. Der Versand oder die Beförderung der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und Kosten des Kunden, und zwar auch dann, wenn der Transport von uns durchgeführt bzw. organisiert wird oder frachtfreie Lieferung bzw. freibleibende Versandart vereinbart ist.
4. Nur wenn der Kunde dies wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
5. Die Rügepflicht gegenüber dem Beförderer für Beschädigungen während des Transports liegt beim Kunden.
VII. Gewährleistung
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
4. Sofern nur ein Teil der Kaufsachen einer Lieferung mangelhaft sind, sind die Mängelrechte des Kunden auf den mangelhaften Teil der Kaufsachen einer Lieferung beschränkt. In diesem Fall kann er von dem Vertrag in Ganzem nur zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung erheblich ist.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen.
7. Sofern wir nach den vorstehenden Absätzen haften, ist die Schadensersatzhaftung soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.
8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
10. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
11. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
VIII. Ordnungsgemäßer Gebrauch
1. Der Kunde hat die Ware nur bestimmungs- und ordnungsgemäß, das heißt entsprechend unseren technischen Instruktionen (z.B. Anleitungen, Schalungspläne etc.) zu gebrauchen. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, stehen ihm für die Folgen des Verstoßes keine Gewährleistungs- und/oder sonstigen Schadenersatzansprüche gegen uns zu.
2. Der Kunde, hat die erforderlichen technischen Instruktionen, sofern sie mit der Ware übergeben werden, bei uns anzufordern.
IX. Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer VII vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
X. Rückgabe der Ware
1. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist bereits gelieferte Ware binnen 14 Tagen an uns zurückzugewähren.
2. Soweit der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden abzuholen.
XI. Geheimhaltungspflicht
1. Der Kunde ist zur Geheimhaltung über den Inhalt der zwischen dem Kunden und uns geschlossenen bzw. abzuschließenden Verträge verpflichtet. Dasselbe gilt für alle dem Kunden von uns zur Verfügung gestellten Informationen.
2. Diese Verpflichtung gilt uneingeschränkt auch für die Zeit nach Vertragsbeendigung bzw. Abbruch der Vertragsverhandlungen.
XII. Aufrechnungsverbot, Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Ansprüche gegen unsere Forderungen gegen den Kunden aufzurechnen, es sei denn dass die Forderungen des Kunden unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
2. In demselben Umfang, wie die Aufrechnung ausgeschlossen ist wird auch das Zurückbehaltungsrecht des Kunden ausgeschlossen.
XIII. Geltung, Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort
1. Die Unwirksamkeit einzelnen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen lässt sowohl die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen wie auch des gesamten Vertrages unberührt.
2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Düsseldorf Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
euroschalung

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Ich habe schon einmal nach einer Rechnung gebeten. seit drei Wochen warte ich schon. Es kommt keine Rückmeldung vom Käufer.
Antwort von euroschalung- Verkäufer euroschalung hat auf Bewertung reagiert.- Verkäufer euroschalung hat auf Bewertung reagiert.
Wir haben den Kunden die Rechnung 2x über Ebay gesendet ! Nach Rücksprache mit den Kunden konnte er diese bei Ebay nicht finden ! Anschließend sendeten wir die Rechnung an seine Firmen-Email !
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